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Beiträge zur Vaterlandskunde 75), die von Massenbach (erscheinen 1391 ff. als churpfälzische Lehensleute über einen Theil von Großgartach), die Nothaften (erhalten den 24. August 1505 von Herzog Ulrich von Württemberg einen Hof zu Lehen). Solches Activlehen des Herzogs, desgleichen auch eines die Greck von Kochendorf trugen, war 1504 an ihn durch Eroberung von der Churpfalz, an diese durch Kauf von den Herren von Weinsberg gekommen.

Die Herrschaft Württemberg, und zwar Graf Eberhard der Greiner (schon 1367 im Besitz hiesiger Einkünfte), erkaufte Theile des Ortes: 1376 23. Nov. für 200 Goldgulden von Conz Lutwin und dessen Bruder Stephan, den Kirchherrn zu Beihingen am Neckar, Heilbronner Bürgerssöhnen, und 15. Dezember für dieselbe Summe von deren Vater, 1379 31. Mai für 250 Goldgulden von Peter von Stetten von Hall, welcher seine Schwiegermutter Bernhardine zu Großgartach beerbt hatte. Zur Beilegung der Späne, welche zwischen Württemberg und Odenheim[1] entstunden, wurden 1428 die hiesige Vogtei und deren Gefälle getheilt. Ersteres bekam hievon ein Viertheil, letzteres drei Viertheile. Während ersteres den Schultheißen[2] drei Jahre nach einander setzen durfte, stund dieses Recht dem letzteren nur auf ein Jahr zu (Reyscher, Statutarrechte 516). Die hohe Gerichtsbarkeit gehörte Württemberg[3], wie in dem neuen Vertrag, von 1513, ausdrücklich anerkannt wurde. Im letztern wurde über die gemeinschaftliche Erwählung der Richter das Nähere bestimmt. Die Appellationen in bürgerlichen Sachen sollten an das württembergische Hofgericht, die wegen gerichtlicher Strafen an die beiderseitigen Amtleute gehen (Reyscher a. a. O. 530 ff.). Im Jahre 1545 wurde unter hauptsächlicher Mitwirkung der württembergischen Regierung eine Vogtsordnung erlassen (Reyscher a. a. O. 536). – Durch Landtagsabschied von 1618 wurde der württembergische Antheil dem Lande einverleibt (Landesgrundverfassung 383). – Dem Herzog Carl von Württemberg brachte bei dessen Regierungsantritt im Jahre 1733

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_301.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Dieses erkaufte noch 1403 von Diether von Venningen seinen Theil der Vogtei für 65 fl. und 1404 von Eberhard von Menzingen seine hiesigen Güter und Gülten und 1/4 der Vogtei für 750 fl.
  2. Die frühest bekannten Träger dieses Amtes sind Dietmar 1265, Hartmut 1285.
  3. Die Übelthäter wurden nach Brackenheim geführt. Reyscher a. a. O. 549, wo Auszüge aus dem Lagerbuch von 1606.