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mit Stettenfels nebst Zugehör belehnt und Ulrich knüpfte daran das auf die männlichen Nachkommen aus der Familie Thumb übergehende Marschallenamt; Kaiser Max verlieh 1509 dem Marschall auch das Recht des Blutbanns für die Herrschaft Stettenfels. Zeitweilig, aber nicht auf lange, erscheint freilich Zeisolf von Adelsheim (gestorben als churpfälzischer Hofmeister zu Heidelberg 1519 ohne Leibeserben) noch als Theilhaber an der Herrschaft, indem er mit obigen Herrn von Thumb 1515 eine Gerichts- und Polizeiordnung für die Herrschaft errichtete. (Reyscher Statutarrechte 224)[1].

Conrad Thumb von Neuburg hatte einen einzigen Sohn und eine einzige Tochter, welche 1514 die Gemalin des Ritters Hans von Hutten wurde, des Herzogs Vertrautester unter seinen jüngeren Freunden, den er jedoch am 8. Mai 1515 im Schönbuch erstach. Demungeachtet blieb der alte Erbmarschall dem Herzoge getreu, als 1519 die Herzoge von Bayern und der schwäbische Bund denselben aus seinem Herzogthum vertrieben, und suchte Schweizer für seinen Herrn anzuwerben. Erst als die Eroberung Württembergs vollendet war, verließ auch Conrad von Thumb den Herzog und wurde bei dem neuen Regiment unter dem Statthalter Wilhelm Truchseß von Waldburg als Rath angestellt, und kam so wieder in den Besitz seiner Herrschaft Stettenfels.

Nach seinem Ableben († 1525) verkaufte sein ältester Sohn Hans Conrad, Erbmarschall, unter Vorbehalt des Erbmarschallenamtes diese Herrschaft im Jahre 1527 mit Zustimmung Kaiser Ferdinands um 13.000 fl. an Wolf Philipp von Hirnheim, welcher 1536 das Patronat der Kirche dem Stift Mosbach abkaufte. Weil aber 1546 Wolf Philipp von Hirnheim im schmalkaldischen Kriege gegen Kaiser Carl V. diente, entriß dieser ihm das Lehen und brachte solches trotz Herzogs Ulrich Protestation zum Reichslehen und übergab es an Hans Walter von Hirnheim, Vetter Wolf Philipps. Als Herzog Christof nach Wolf Philipps von Hirnheim kinderlosem Absterben das Lehen einziehen wollte, hatte Hans Walter von Hirnheim am 22. Januar 1551 das Schloß und die Herrschaft bereits in Besitz genommen und an den Grafen Anton Fugger verkauft. Auf Herzog Albrechts von Baiern Fürsprache belehnte nun

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 351. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_351.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Die Familien von Thumb und von Adelsheim wurden 1513 dadurch genähert, daß Johann Konrad Thumb, obigen Konrads Sohn, Elisabethe, Zeisolfs von Adelsheim Bruderstochter, ehelichte.