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gehörenden Schönbuchrechten, lauter von dem Fürstentum Württemberg rührende Lehen, an Graf Wilhelm von Eberstein (Urk. v. 1538, Lünig 12 a, 285). Nach dem söhnelosen Absterben Graf Otto’s von Eberstein († 1576), welcher in der Herrschaft Oberndorf und Poltringen seinen Wohnsitz gehabt hatte (v. Krieg, Grafen von Eberstein 162), belehnte Herzog Ludwig von Württemberg mit dem von ihm zu Lehen gehenden Theile die Grafen Philipp und Hans Jakob von Eberstein (Sattler, Herzoge 12, 47); hiegegen protestirte Christoph Franz, Freiherr von Wolkenstein, Gatte Maria’s, der Tochter Otto’s von Eberstein; es kam zu einem Proceß, in Folge dessen die beiden Grafen von Eberstein auf ihre Rechte an dem Lehen verzichteten. Darauf belehnte Herzog Johann Friedrich den 5. Oct. 1608 den Freiherrn Christoph Franz von Wolkenstein. Mit seinen Nachkommen gerieth die Reichsritterschaft in Streit, weil letztere behauptete, die Wolkensteiner haben sich das jus collectandi in Oberndorf und Poltringen während des 30jährigen Krieges unrechtmäßiger Weise angemaßt. Graf Anton Maria von Wolkenstein fiel als bayrischer Obristlieutenant, unverheirathet, in einem Treffen im Jahr 1695 (Sattler a. a. O., Gebhardi Erbl. Reichsst. 3, 565) als der letzte seines Geschlechts, worauf Württemberg sein 1/3 an Oberndorf und Poltringen als eröffnetes Lehen einzog. (Der auf Württemberg sich vererbende Streit der Ritterschaft wegen der Besteurung – Burgermeister Thes. jur. equestr. 2, 159 – spann sich noch bis zum Vergleich vom 30. Oct. 1769 fort, in welchem Württemberg in dem ihm gehörigen 1/3 von Oberndorf und Poltringen dem Ritterkanton Neckarschwarzwald das jus collectandi cum omnibus juribus annexis einräumte, so daß die Ritterschaft dieses Recht nunmehr in den ganzen Dörfern hatte.)

In der Familie der Herren von Ehingen (Schmid 243) übergab Hans den 3. Jan. 1547 1/3 Oberndorf und Poltringen, Lehen von der Grafschaft Eberstein (später von der Markgrafschaft Baden) für ein Leibgeding seinem Vetter Georg, und als dessen Söhne Burkhard und Georg den 23. Febr. 1577 theilten, kam es an Georg. Albrecht Philipp von Ehingen, welcher keinen Erben hinterließ, trat noch bei Lebzeiten im Jahre 1697 einige Besitzungen an Württemberg ab (Sattler a. a. O., Topogr. Gesch. 308); mit seinem Tode fiel aber die Lehensoberherrlichkeit über sein 1/3 an Oberndorf und Poltringen überhaupt dem markgräflichen Hause Baden heim, worauf Markgraf Ludwig Wilhelm im Jahr 1698 dieses Drittheil an das Haus Österreich veräußerte.

Unter den Truchseßen von Höfingen wieß Wilhelm im Jahre

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_262.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)