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erhalten zu können. Ihr altes Marktrecht bestättigte Herzog Ulrich im Jahr 1514. Am 15. Juli 1524 erhielt sie das Recht, jährlich „in der Stadt 2 frei offen vnd gemein Jahrmärkt zu halten,“ nämlich je am Werktag nach des heil. Kreuz Erfindung und St. Elsbethentag. Im Jahr 1558 wurde ihr gestattet, eine eigene Schießstätte zu errichten und 1567 erlaubt, daß sie „fürohin 2 Gewandschneider haben möge, die neben dem Gewand oder Tuch auch essende Ding, als Häring, Stockfisch, Blatteislen vnd allerhand Kuchenspeiß, deßgleichen auch Lichter feil haben mögen.“ Der Einreden der Stadt Kirchheim ungeachtet wurde Owen und Weilheim 1559 auch das Recht des Salzhandels bestättigt. Das Landstands-Recht, wovon aber die Stadt im vorigen Jahrhunderte seltener Gebrauch machte, übte sie schon im Jahr 1483 aus. Ein altes Herkommen war auch, daß hinwegziehende Bürger eine der Bürgerannahms-Gebühr gleichkommende Summe erlegen mußten. Dasselbe übten im Jahr 1607 auch Weilheim und Jesingen aus.

Die Verfassung bot wenig Eigenthümliches dar. Daß schon 1322 ein „ein Ammann und Rath“ bestand, haben wir bei Kirchheim gesehen. Der erstere war stets auf Owen selbst beschränkt. Bemerkenswerth ist es, daß noch um die Mitte des 15. Jahrhunderts civilgerichtliche Handlungen unter freiem Himmel vorgenommen wurden.[1] Das alte Erbrecht und die alte vogteiliche Abgabe s. oben S. 102.

Von den besonderen Schicksalen des Städtchens ist, außer dem großen Brande im Jahr 1385, noch auszuheben, daß es nicht, wie die übrigen Amtsorte, die Wiedereroberungs-Versuche Herzogs Ulrich unterstützte, sondern dem schwäbischen Bunde anhing. Als der Herzog am 20. Aug. 1519 einen Haufen Knechte von Kirchheim nach Owen schickte, das Städtchen einzunehmen, „sind sie von den von Owen also

  1. Im Jahr 1432 verschafft ein hiesiger Bürger einem andern all sein Gut „mit Munt vnd mit Hand offenlich vor dem Ammann vnd dem ganzen Gericht an der fryen Straß zu der Statt Owen.“
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_247.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)