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entdeckt und einige Zeit auf eigene Rechnung betrieben. Am 18. Mai 1797 wurde sie von dem Kirchenrath mit dem 1784 ertheilten Privilegium, Torf zu stechen und zu verkaufen, erworben und wird seitdem durch einen Unteraufseher unter Aufsicht eines Oberinspectors auf Rechnung des Staats verwaltet und dermalen durch Strafdebenten gebaut. An Gütern gehören dazu 693/8 Morg. 43 Ruth., worunter 386/8 M. Torfmoor. Hinsichtlich des Wärmestoffes sind 4000 Stücke Torf 1 Klft. Buchenholz gleich. Neuerlich wird der Torf nach Stuttgart verführt. Ein Nachwuchs des ausgestochenen Moores läßt sich darum erwarten, weil Moose und Flechten, welche den Hauptbestandtheil des Torfes bilden, auf den ausgestochenen Plätzen wieder wachsen. Der Moor ist sehr sumpfig und seine Umgebung an Quellwasser und Erdfällen reich. Daraus mag sich wohl die Volkssage von der untergegangenen Stadt, welche Oberkirchheim geheißen haben soll, erklären. Ein sonderbares Spiel des Zufalls ist es aber, daß vor etwa 16 Jahren beim Torfstechen ein sehr großer Schlüssel, wie ein Thorschlüssel, ausgegraben worden ist.


21. Gemeinde Unter-Lenningen,
mit den Parzellen Engelhof, Rauber und Sulzburg.

a. Unter-Lenningen, evangl. Pfarrdorf mit 796 ev. und 10 kath. Einwohnern, in älteren Zeiten auch Unter-Lendingen und Nieder-Lendingen genannt, gehört in die III. Klasse der Gemeinden und in den Kameralbezirk Kirchheim, ist Sitz eines Revierförsters, 21/2 Stunden von K. und nur 1/4 St. von Ober-Lenningen entfernt und hat dieselbe schöne und freundliche Lage, wie dieses. Die Lauter durchfließt einen Theil des Ortes. Der große und ein Theil des Heu-Zehentens, welche seit 1838 durch einjährige Verleihung erhoben werden, gehören, von der Kellerei und der geistlichen Verwaltung her, dem Staate, der übrige Theil des letzteren und der kleine Zehente der Pfarrei. Zehentfrei sind 36 Morgen, welche auf der Alp liegen. Von 1818–1840 hat die Gemeinde für 1308 fl. 30 kr. grundherrliche und forsteiliche Rechte, namentlich alle Laudemien, dem Staate abgekauft (s. auch Ober-Lenningen). Einige der übrigen grundherrlichen Rechte (s. oben S. 87) sind auch abgelöst worden. Das Fischrecht in der Lauter von Kirchheim bis hierher

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_273.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)