Seite:OALeonberg 049.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Das Kl. birkene Scheiter auf 11 fl. – 13 fl. durchschn. 12 fl. 12 kr.
  "     "         "        Prügel   "   9 fl. – 11 fl.       "       10 fl. 10 kr.
  "     "   Nadelholz-Sch.       "   7 fl. – 10 fl.       "         8 fl. 55 kr.
  "     "         "                Pr. " 5 fl. 40 kr. – 8 fl.       "         7 fl.   5 kr.
  "   100 buchene Wellen   " 8 fl. – 10 fl.       "         8 fl. 55 kr.
  "     "   eichene      "          " 7 fl. – 8 fl.       "         6 fl. 55 kr.
  "     "   Nadelholz-Well.      " 3 fl. – 6 fl.       "         4 fl. 35 kr.
  "   Kl. Stockholz      "          " 2 fl. 12 kr. – 4 fl. 48 kr.       "         2 fl. 38 kr.

Das Leseholz wird an bestimmten Holztagen und sonst fleißig gesammelt; auch das Stock- und Stumpen-Holz ist sehr gesucht.

Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich auf das abgängige Holz von den Obstbäumen und Reben, besonders aber auf die an Bächen und Flüssen gepflanzten Weiden, Erlen u. s. w., welche zum Theil einen namhaften Ertrag abwerfen.

Waldberechtigungen sind, was die Staatswaldungen anbelangt, noch mehrere vorhanden. Namentlich haben:

1) in Höfingen die Besitzer der 3 Lehenhöfe (Kellerei – Feuchten- und Seublenshof) das nöthige Bauholz zu ihren berechtigten Hofgebäuden, gegen Ersatz des Macherlohns, von der Forstverwaltung anzusprechen.

2) Die Frohnmühle bei Hausen an der Würm hat 12 Klftr. tannenes Holz und 300 tannene Wellen, sowie den Bedarf von Bauholz für die berechtigten Gebäude und den Bedarf an Mühlenbauholz von der Forst-Verwaltung ansprechen.

3) Die Besitzer des adeligen Lehen- oder Spitalhofes zu Münchingen haben jährlich 12 Klafter eichenes Holz gegen Ersatz des Macherlohns anzusprechen.

4) Die Besitzer der Veiten- oder Schweitzer-Mühle in Eltingen haben das benöthigte Holz zu Wiederherstellung des laufenden Werks gegen Ersatz des Hauerlohns anzusprechen, wie denn auch alle 2 Jahre jedem Müller eine Glattbuche, eine Raubuche und eine Birke zu Kleingeschirrholz verabreicht werden muß.

5) Die Gemeinde Perouse erhält zu Heizung des Schulzimmers aus Gnade jährlich 4 Klafter tannenes Holz unentgeldlich gegen Bezahlung der Beifuhrkosten, der Kosten für das Sägen und Spalten, nicht aber auch für das Fällen.

Von der sogenannten Egons-Gerechtigkeit sind die Holzberechtigungen, welche auf dem Hagenschieß geruht haben, abgelöst, bei der Gemeinde Wimsheim, was die Hauptsache war, weil dort persönliches Brenn- und Bauholzrecht bestund, und der Gemeinde Flacht; (s. auch die Ortsbeschreibung), deßgleichen gegen die Bauholz berechtigten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 049. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_049.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)