Seite:OALeonberg 073.png

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Merkwürdig ist dieser Landstrich dadurch, daß nach der Besiegung der Alemannen durch die Franken, bis in die Zeiten der Hohenstaufen, durch ihn die Grenzscheide zwischen Franken und Alemannien zog. Das Frankenland dieser Gegend war indeß ursprünglich auch alemannisches, verlor jedoch in Folge einer entscheidenden Schlacht im Jahr 496 seinen ursprünglichen Namen und gerieth, gegenüber den siegreichen Franken, in strengere Abhängigkeit als das südlichere Alemannien. Aus der Zeit, als diese Grenzscheide bestund, hat man kaum ein paar vereinzelte Angaben über die Zutheilung des einen oder des andern Orts zu einer bestimmten Provinz;[1] allein nach Allem ist anzunehmen, daß die Abgränzung der Bisthümer Constanz und Speyer genau der Markscheide zwischen Alemannien und Franken folgte. Hiernach waren alemannisch die Orte des Constanzer Sprengels: Gerlingen, Münchingen; fränkisch, die Orte der Speyerer Diözese: Warmbronn, Eltingen, Leonberg, Hirschlanden und Hemmingen.

In Ditzingen macht die den Ort durchfließende Glems eine so scharfe Grenze, daß die links von ihr stehende Kirche zum Bisthum Speyer, also diese Seite zu Franken, die rechts von ihr gebaute Kirche zum Bisthum Constanz, demnach zu Alemannien gehörte. Indeß wird doch Ditzingen (s. Ditzingen) einmal als in ducatu Francorum gelegen bezeichnet, wenn gleich der bedeutendere Theil des Orts, wenigstens wie er heut zu Tag steht, auf die rechte Seite der Glems gebaut ist.

Bekanntlich war in der alemannischen Zeit und in der Periode der fränkischen und sächsischen Könige das Land nach Gaue eingetheilt; damals bildete der östliche Theil des Bezirks einen Theil des Glemsgaues, der westliche des Würmgaues, der nördl. des Enzgaues. Es kommen indeß in früheren Urkunden nur Rutesheim i. J. 767 als Enzgauort, Hirschlanden, Ditzingen i. J. 769, Gerlingen [2] i. J. 797, Heimerdingen i. J. 798, Schöckingen i. J. 814 und Weil d. Dorf i. J. 1243 als Glemsgauorte mit ausdrücklicher Gaubezeichnung vor, und die Grenzen der bezeichneten Gaue unter sich lassen sich eben wegen Mangels an Angaben, wie in den meisten Fällen, nicht genau bestimmen, da Rückschlüsse von

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 073. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_073.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Gerringen in Suevias. u. bei Gerlingen; unrichtig wurde auf Hirschlanden O. A. Leonberg gedeutet Hirslanden in Osterfrancken, s. u. Hirschlanden. Als in confinio Franciae et Alemanniae gelegen, ohne genauere Zutheilung an eine dieser Provinzen, wird Heimsheim von Continuator Reginonis i. J. 965 (Pertz Mon. 1,627) angeführt.
  2. Da Gerlingen zum Bisthum Constanz gehört, so haben wir hier den Fall, daß ein Gau an zwei Bisthümer, nach obiger Ansicht also auch unter zwei Herzogthümer getheilt ist, wonach anzunehmen, daß es sich bei Gau mehr von einer geographischen, als politischen Bezeichnung handelt.