Seite:OALeonberg 209.png

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an den württembergischen Staatsminister, Freiherrn von Phull, jedoch mit Widerspruch der Familie von Reischach, welche ein näheres Erbrecht geltend zu machen suchte. Sofort entspann sich der berühmte Lehensproceß, [1] in welchem durch den Spruch des Eßlinger Gerichtshofs vom Mai 1821 (als die Ansprüche der hinterlassenen Söhne des hessendarmstädtischen Hof- und Jagdjunkers von Reischach auf einen seiner Söhne, Freiherrn Johann Karl Friedrich von Reischach zu Nußdorf, übergegangen waren), unter Vergleichung der Proceßkosten, jedoch mit Vorbehalt eines bessern Beweises, die Beklagte, Freifrau von Phull-Rieppur, für schuldig erkannt wurde: das Lehensgut Obermönsheim sammt Zugehör, nebst den bezogenen und noch vorhandenen Nutzungen, soweit sie solche nicht durch Verjährung erworben und nach Abzug der auf den Bezug dieser Nutzungen verwendeten Kosten, dem Kläger abzutreten (Reg.-Blatt 1821, S. 417). Nachdem durch Beschluß vom Oktober 1822 (Reg.-Bl. S. 930) der vorbehaltene Beweis als nicht geführt erkannt worden war, wurde gegen das somit für unbedingt erklärte Erkenntniß n der Freifrau von Phull Appellation eingelegt und dasselbe durch Erkenntniß des Civilsenats des königl. Obertribunals, vom 15. Febr. 1826 (Reg.-Bl. S. 28), zu ihren Gunsten abgeändert, auf die hinwiederum von der v. Reischach'schen Seite ergriffene Revision der Streit jedoch endlich im Vergleichsweg dahin erledigt, daß die Freifrau v. Phull gegen Bezahlung von 42.000 fl. an die v. Reischach im Besitze des Lehens verblieb.


Münchingen,
Gemeinde II. Kl. mit 1506 Einw. a. Münchingen, Pfarrd., 1492 Einw., wor. 5 Kath. b. Mauer, H., 12 Einw., wor. 1 Kath. c. Glems-Mühle, 2 Einw.. Evang, Pfarrei.

Das marktberechtigte Pfarrdorf hat eine angenehme, freie, gegen Nordosten sanft geneigte Lage, 2 Stunden nordöstlich von Leonberg,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_209.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Die Literatur über diesen Rechtsstreit ist folgende: (Hofgerichtsassessor Batz) Über die weibliche Erbfolge in die von Rieppur'sche Lehen Ober- und Untermönsheim. Stuttgart, 1802. 8°. (ist für v. Reischach). Der Suceessionsstreit über das Lehen Obermönsheim und den Burgstall zu Untermönsheim, mit Rücksicht auf rechtliche Entscheidung und rechtliches Verfahren betrachtet. Stuttgart, 1812. 4°. Die Rechte der Freifrau v. Phull, geb. von Rieppur, auf das Lehengut Obermönsheim und die Entscheidung des königl. württemb. Gerichtshofs für den Neckarkreis, 1823. 8°. (Gedr. in Stuttgart.) Für die Ansprüche der Freifrau von Phull, geb. v. Rieppur, auf das Lehengut Obermönsheim und für die Entscheidung des königl. Württemb. Obertribunals, 1827. 8°. (Gedr. in Reutlingen.)