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Rechten, Nutzungen, Zinsen, Steuern, Ungelten[1] und allen Zugehörungen", gleich wie er in derselben Urkunde auch das Schultheißenamt in Eßlingen, desgleichen in Gmünd und die Dörfer in der Birse bei Rottweil versetzte. Solche Verpfändungen trugen, nachdem Weil der Stadt am 3. September 1376 sich der Einigung der oberschwäbischen Städte angeschlossen hatte, viel dazu bei, den bald darauf erfolgten Städtekrieg gegen Graf Eberhard, wodurch dieser vom Genuß der erhaltenen Vortheile abgehalten wurde, anzufachen. (Sattler, Grafen, 1. Beil. Nr. 161.)

Als die Städte den 21. Mai 1377 durch den glänzenden Sieg bei Reutlingen sich selbst geholfen, gab dagegen König Wenzel den 31. Mai der Stadt Weil und anderen Reichsstädten die Versicherung, sie sollen für das Reich an Niemand verpfändet werden, und an demselben Tage, sie sollen nimmermehr in der Grafen von Württemberg noch Krafts von Hohenlohe Landvogtei oder Pflege kommen, welch letzteres Kaiser Karl IV. den 15. Juni 1377 bestätigte. Dieser Kaiser verfügte den 30. August 1378, daß der Graf von Württemberg die kaiserliche Verschreibung über die Reichspfandschaft Weil der Stadt herausgeben solle. (Sattler, Grafen 1, Beil. Nr. 165.)

Ein paar Jahrzehente darauf gelang es der Stadt, von den Rechten, über welche die deutschen Kaiser verfügt hatten, mehrere an sich zu kaufen; so erwarb sie den 21. Januar 1398 von König Wenzel die Vogtei um Erlegung von 20 Pfd. Heller, jährlich an den Landvogt in Schwaben zu bezahlen und erhielt zugleich damit die hohe Gerichtsbarkeit, zu welch beidem König Ruprecht den 14. August 1401 seine Bestätigung ertheilte. Das Schultheißenamt und das Ungelt überkamen gleichfalls die Bürger von Weil; am 29. September 1404 schlug König Ruprecht, als die Bürger genannte Pfänder schon an sich gebracht hatten, noch weitere 500 gute rheinische Gulden darauf. (Chmel Reg. Rup. Nr. 1858.)

Im Jahr 1492, Sept. 22, bekannte Kaiser Friedrich IV., daß er die seinem Thürhüter Niclas Rynhard gegebene Erlaubniß, vom Bürgermeister und Rath der Stadt Weil das ihnen verpfändete Schultheißenamt und Ungelt daselbst zu lösen, wieder abgethan, diese Ämter bei der

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Leonberg. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALeonberg_258.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Am 4. Juli 1360 hatte Kaiser Karl IV., um das Bauwesen in Weil der Stadt zu unterstützen, der Stadt wegen ihrer getreuen Dienste, den Theil des Ungelts überlassen, der ihm und dem Reiche gehörte und den die edeln Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg inne gehabt hatten (Glafey, Anecd. 334) und am 13. März 1373 hatte derselbe Kaiser der Stadt auf die nächsten 10 Jahre das Ungelt übergeben und ihr erlaubt, ebensolange einen Zoll zu setzen, die bisher steuerbaren Güter in ihrer Mark noch künftig zu besteuern.