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Markgröningen zu beziehen. In Eglosheim gehörte der große Zehnten, der Heuzehnten und der Weinzehnten dem Kameralamt, der kleine Zehnten aber (nebst dem Heuzehnten aus 18 M.) der Pfarrei. In Geisingen bezog der Staat den großen Zehnten, den kleinen Zehnten, den Heuzehnten und den Weinzehnten. Zu Heutingsheim hatte die Krone Württemberg 1/3 des großen und Weinzehntens (welcher im Jahre 1815 als Lehen heimgefallen ist); der Gutsherr von Kniestedt bezog als Eigenthum 67/108 und die Familie von Schertel als Lehen 5/108; die Pfarrei aber bezog den kleinen und Heuzehnten. Zu den theilbaren Zehnten gehörte auch ein Distrikt auf Hohenecker Markung. In Hoheneck hatte der Staat den großen und den Weinzehnten (mit Ausnahme des vorhin erwähnten Distrikts, woraus die Familien von Kniestedt und von Schertel zusammen 2/3 bezogen) zu erheben; der Pfarrei dagegen gehörte der kleine Zehnten und der Heuzehnten aus den Gärten; die Widdumhofsinhaber zu Neckarweihingen erhoben den Heuzehnten aus den Wiesen und die Pfarrstelle zu Beihingen den Zehnten von einigen Weinbergen. In Kornwestheim bezog das Kameralamt den großen Fruchtzehnten und den Weinzehnten und die Pfarrei den kleinen Zehnten und den Heuzehnten von Gärten. In Markgröningen ferner gehörte dem Kameralamt der große Fruchtzehnten und der Weinzehnten größtentheils und der kleine und der Heuzehnten ganz; woneben übrigens noch der Hospital und der Heilige des Orts von einigen besonders abgetheilten Distrikten den großen und den Weinzehnten erhob. Zu Möglingen (einem hofkammerlichen Orte, s. oben) bezog die Pfarrei den kleinen Zehnten. Auf der Markung von Neckargröningen war das Kameralamt großzehntberechtigt, während der kleine Zehnten und der Heuzehnten der Pfarrei gehörte. In Neckarweihingen erhob das Kameralamt den großen Zehnten und den Weinzehnten, die Pfarrei aber den kleinen Zehnten. Zu Oßweil gehörte der große Zehnten nebst dem Weinzehnten dem Staat, der kleine Zehnten aber der Pfarrei. Zu Poppenweiler bezog der Staat den großen Zehnten, den kleinen Zehnten, den Heu- und Öhmdzehnten und den Weinzehnten. In dem hofkammerlichen Orte Schwieberdingen erhob die Pfarrei den großen Zehnten von 2 Morgen Äcker, den kleinen Zehnten aber auf der ganzen Markung und den Heuzehnten aus 25/8 M. Zu Stammheim (ebenfalls hofkammerlich) erhob die Pfarrei Kornwestheim ein Kleinzehntgeld unter dem Titel „Pfarrrecht.“ In Thamm gab es fünferlei Großzehntdistrikte, deren jeder besonders umsteint war; davon gehörten dem Staat drei Bezirke ausschließlich, und zwei in Gemeinschaft mit andern Zehntherrn (nämlich dem Herrn von Harling in

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 067. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0067.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)