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II. Geschichtliche Denkwürdigkeiten.

1. Frühere Verhältnisse.
a. Alte bürgerliche Verhältnisse.

Wie das Oberamt aus sehr verschiedenen Bestandtheilen zusammengesetzt ist, so war es in alten Zeiten auch unter verschiedene Gaue vertheilt. Bey der Wandelbarkeit der Gaue in Namen und Grenzen und bey dem Mangel an vollständigen und zuverlässigen Nachrichten ist es übrigens sehr schwer, seine Vertheilung in dieser Beziehung genau nachzuweisen, besonders da die, nach einer Tradition, durch Flüchtung meistens verloren gegangenen Archive der Stadt durchaus keine ältern Nachrichten gewähren.

So weit die Nachrichten gehen, findet man, daß folgende Gaue und Marken über das Oberamt sich verbreitet haben:

A. Gaue. Aus den Urkunden lernt man nicht weniger als 5 Gaue kennen, worin Orte des Oberamts gelegen waren.

1) Die Albuinsbar, Albuinesbara,[1] welche sich längs der Donau von Ehingen bis Buchau und Saulgau hinauf erstreckte. In derselben lag, wie wir nachher sehen werden, die Hayinger Mark.
2) Die Folkoltsbar, Folcholtesbara; welche fast gleiche Lage mit der Albuinsbar hatte. In diesem Gau lagen nach den St. Galler Urkunden[2]
Erfstetin, Erbstetten,
Wilzinga superior, Oberwilzingen,
    —  inferior, Unterwilzingen,
Villare, Weiler.
3) Schwerzgau, Suerza pagus. In diesen werden in einer Urkunde K. Ludwig des Deutschen vom J. 854 gesetzt:

  1. Die Bedeutung des Worts Bar, Bara – Verwaltungsbezirk, Herrschaft, hat sich noch in Baro, Baron, erhalten.
  2. Neugart Cod. Dipl. I. Nr. 155. 193.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen006.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)