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b. Gang der Bevölkerung.

Am 1. Nov. 1812 betrug die Bevölkerung des Oberamts 17.246 Menschen, sie hat also in 10 Jahren um 912 oder jährlich um 1/2 Proc. zugenommen. Verhältnißmäßig ist dieselbe in den 10 Jahren am stärksten gestiegen in Justingen (um 20 Proc.), in Dottingen und Steingebronn (um 15 Proc.), in Hütten, Ingstetten und Oberstetten (um 14 Proc.) in Böttingen (um 13 Proc.). Abgenommen hat sie zu Bach um 32 E., zu Bremelau um 29, und absteigend zu Gundelfingen, Hochberg, Erbstetten, Ober- und Unterwilzingen, jedoch nicht sowohl durch Sterblichkeit als durch Wegzug und vielleicht auch frühere unrichtige Zählung.

Geboren wurden in dem Jahrzehend von 1812/22 im Durchschnitt jährlich 803, und zwar männlich 421, weiblich 382. Das Verhältniß der Geburten zu der Bevölkerung ist also 1 : 22.

Die meisten Kinder werden verhältnißmäßig zu Erbstetten, Enabeuren, Dottingen, Gundelfingen, Justingen und Tapfen, die wenigsten zu Gossenzugen, Hochberg, Hütten, Apfelstetten und Buttenhausen geboren.

Unter den Gebornen befinden sich im Durchschnitt jährlich 81 uneheliche, und zwar in den 3 Jahren

1813 bis 1815 incl.  73.
1820 – 1822 98.

Es ist also nach dem 10jährigen Durchschnitt das Verhältniß wie 1 : 99/10, und zwar in dem ersten Zeitraum = 1 : 106/11, in dem letzteren Zeitraum = 1 : 83/7.

Die meisten unehlich Gebornen haben verhältnißmäßig Dürrenstetten, Indelhausen und Hochberg, wo je unter 3 – 4 Kindern, ferner Apfelstetten, Böttingen und Sunderbuch, wo je unter 5 – 6 Kindern 1 uneheliches ist. Die wenigsten haben Justingen, Laichingen, Pfronstetten, Hundersingen, wo nur unter 18 bis 24 Gebornen 1 unehliches Kind ist, ferner Oberwilzingen, wo in 10 Jahren gar keine uneheliche Geburt vorkam. Unter den Gebornen waren im Durchschnitt

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen057.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)