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Überlassung des Dominium von dem Staat gesetzlich nichts gefordert wird, und es sich blos um den Loskauf des Auf- und Abfahrsgeldes handelt, welches so gering ist, daß ein sehr großes Bauerngut nur 80 bis 100 fl. Abkauf kostet. Mit diesen Allodificationen hat kürzlich die Krone für die Zwiefalter Orte die Maßregel verbunden, die Holzgerechtigkeiten der bisherigen Lehenbauern auf die Staatswälder vertragsmäßig, theils durch Überlassung von Wald-Areal, theils durch Abschrieb von Grundlasten, aufzuheben.

Ablösungen von Grundlasten geschehen sehr selten; ein Haupthinderniß ist, daß die Lasten vom Steuer-Kataster abgezogen werden, dieser Abzug aber mit der Ablösung aufhört. Die lästige Abgabe von Landgarben neben dem Zehnten haben die Zwiefalter Orte seit 8 Jahren, zur großen Erleichterung und Beförderung des Ackerbaues in eine ständige Gült verwandelt. Der Zehnte ist, mit Ausnahme von 3 einzigen Orten, in den Kronorten überall auf mehrere Jahre an die Gemeinden verpachtet, und wird dort in der Regel nicht mehr vom Roh-Ertrag bezogen; in den grundherrschaftlichen Orten aber wird der Zehente fortwährend auf dem Feld bezogen.

Außer dem Staat und dem Adel haben auch mehrere Stiftungen und Gemeinden, insbesondere die Gemeinde Eglingen, als Besitzerin des vormaligen Ritterguts Eglingen, grundherrliche Rechte und Gefälle, wie man bey der Beschreibung der einzelnen Orte finden wird.


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Verwaltung.

aa. bürgerliche.

Das Oberamt gehört zu dem Donaukreise; die Orte des Oberamts sind in 45 Gemeinden abgetheilt. Die Anzahl der Markungen beläuft sich auf 59, und mit denen, welche ausschließlich den Gutsherrn angehören, auf 64. Von den Gemeinden sind

I. Classe  0.
II. Classe,   2. Münsingen und Laichingen
III. Classe,  43.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen094.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)