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leisten schuldig seyn solle. Die Maßregeln, welche sich der Herzog Ulrich nach der Wiedereroberung seines Landes mit Steuern und andern Anforderungen gegen das Kloster erlaubte, führten einen neuen Vertrag herbey, der i. J. 1535 zu Wien abgeschlossen wurde, und den Nürnberger Vertrag zwar bestätigte, dem Abt aber zugleich die Verpflichtung auflegte: 1) Von den Kriegskosten des Herzogs zu Wiedereroberung seines Landes „die dapffere Summe von 9000 fl.“ zu übernehmen, 2) zu Haltung eines Forstmeisters, der aber nicht mehr im Kloster wohnen solle, jährlich 100 fl, und 3) an der vierzigjährigen Landsteuer jährlich 150 fl. zu reichen; Alles übrigens aus gutem Willen. Auf diesen Vertrag folgte endlich ein dritter, der Vertrag zu Speyer vom Jahr 1570, welcher durch Klagen über Eingriffe des Herzogs Christoph, insbesondere über die Berufung des Abts zu den Würt. Landtagen, über die Einführung der Würt. Ordnungen in dem Klostergebiete und überhaupt über die Behandlung des Klosters als eines landsäßigen Klosters veranlaßt worden war. Dieser dritte Vertrag enthält hauptsächlich folgende neue Bestimmungen: 1) daß Würtemberg wie früher Musterung und Auswahl vornehmen, 2) daß Würtemberg die Abtswahl beschicken, 3) daß es bey Reichsanlagen das Kloster gegen eine bestimmte Summe vertreten, 4) daß das Vogt- und Schirmgeld auf jährliche 700 fl. erhöht werden solle. Dagegen wurde dem Abt mehr Recht in der Gerichtsbarkeit und Verwaltung, so wie die Befreyung von den Landessteuern und von dem Besuchen der Landtage zugestanden; und da Würtemberg wiederholte Versuche gemacht hatte, die Reformation in dem Kloster und in dessen Gebiet einzuführen; so wurde zugleich festgesetzt, daß das Kloster bey seiner Religion, Regel und Ordnung verbleiben solle. Aber auch jetzt hatte der Streit noch kein Ende. Während das Kloster jede Gelegenheit ergriff, sich als eine unmittelbare Reichsabtey geltend zu machen, suchte auf der andern Seite Würtemberg desto mehr, es seiner Landeshoheit

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen226.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)