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Lembach. Größere arrondirte Güter sind das dem Freiherrn v. Weiler gehörige Schloßgut Lichtenberg, das Schloßgut Schaubeck, welches Eigenthum des Freiherrn v. Brüssele-Schaubeck ist und das ehemalige Klostergut zu Steinheim. Auf den Markungen zerstreut liegende Güterbesitze von 40–60 Morgen gehören nicht zu den Seltenheiten, während solche von 80–100 Morgen nur vereinzelt vorkommen.

Nach den württ. Jahrbüchern 1857. Heft I. S. 98 waren im Jahr 1857 im dem Bezirk Grundeigenthümer von über 200 Morgen 2, von 100–200 Morgen 7, von 50–100 Morgen 49, von 30 bis 50 Morgen 163, von 10–30 Morgen 1225, von 5–10 Morgen 1421, von weniger als 5 Morgen 6810.

Von den vorhandenen 71.701 Morgen besitzen der Staat 3851 Morgen oder 5,3 %, die Grundherrschaften 1739 Morgen oder 2,4 %, die Gemeinden 14.766 Morgen oder 20,6 % und die Stiftungen 71 Morgen oder 0,1 %; im Eigenthum der Privaten sind demnach 51.274 Morgen oder 71,6 % der Gesamtfläche des Bezirks.

Anbau. Bei den mit wenigen Ausnahmen für den Feldbau sehr günstigem Boden- und klimatischen Verhältnissen, verbunden mit dem großen Fleiß und der Umsicht der Einwohner, hat sich der landwirthschaftliche Betrieb auf eine sehr blühende Stufe gehoben und der Ertrag des Feldes auf eine erfreuliche Weise gesteigert; insbesondere gilt dieß von den auf dem Flachland gelegenen Orten, die in Beziehung auf Landwirthschaft zu den besseren des Landes gezählt werden dürfen. Nachdem der einzelne Güterbesitzer längst kein Stückchen Land mehr unbenützt liegen läßt und dem kulturfähigen Boden einen möglichst reichlichen Ertrag abzugewinnen sucht, wird auch von Seiten der Gemeinden durch Überlassung von Allmandstücken an Gemeindeangehörige, oder durch Anpflanzung der Allmanden mit Obstbäumen manches Stück Land nutzbringender gemacht und auf diese Weise der einer Bearbeitung fähige Boden beinahe vollständig benützt.

Einen sehr wohlthätigen Einfluß auf die Landwirthschaft übt der landwirthschaftliche Bezirksverein (s. unten), und das Beispiel der rationellen Bewirthschaftung der im Bezirke liegenden geschlossenen Güter.

Das für den Ackerbau benützte Land hat im allgemeinen eine flachwellige, ziemlich ebene Lage, während die sommerlich gelegenen Abhänge für den Weinbau, die übrigen für den Waldbau, welcher sich in den Löwensteiner Bergen allgemein geltend macht, benützt werden. Die Thalebenen dienen dem Wiesenbau.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0061.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)