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Die Geflügelzucht (Hühner, junge Hahnen, Enten, Gänse) ist von einigem Belang und wird nicht allein für den eigenen Bedarf, sondern auch zum Verkauf getrieben; nebenbei werden Eier zu Markt gebracht. Die Orte, welche Handel mit Geflügel treiben, sind: Affalterbach, Auenstein, Burgstall, Erdmannhausen, Großbottwar, Höpfigheim, Kirchberg, Kleinaspach, Kleinbottwar, Murr, Ottmarsheim, Pleidelsheim, Steinheim, Weiler zum Stein.

d. Jagd und Fischerei.

In Folge des Jagdgesetzes vom 17. August 1849 ist die Jagd auch im diesseitigen Bezirk schnell heruntergekommen und nicht nur das schon früher abgegangene Schwarzwild, sondern auch das Edelwild verschwunden, und das Reh sogar zur Seltenheit geworden. Erst durch die Gesetze vom 27. Oktober 1855 und 24. Februar 1857 konnte sich die Jagd wieder einigermaßen erholen, so daß sich gegenwärtig ein mäßiger Rehstand über die Waldungen verbreitet und zuweilen das Edelwild als Stand- oder Wechselwild vorkommt. Die Feldjagd auf Hasen, Feldhühner und Wachteln ist noch ziemlich gut. Schnepfen erscheinen im Früh- und Spätjahrsstrich, auch brüten sie zuweilen im Bezirk. Von den Raubthieren kommen vor: der Fuchs, der Edel- und Steinmarder, der Iltis, das große und kleine Wiesel, seltener erscheinen der Dachs, der Fischotter und die wilde Katze. Die Jagdfrohnen und Hundeaufstockungen sind sämtlich abgelöst.

Die Fischerei ist nur in einzelnen Orten von einigem Belang und nimmt überdieß immer mehr ab, wozu die starke Flößerei, Wasserwerke, Fabriken etc. viel beitragen. Es werden im Neckar hauptsächlich Weißfische, Schuppfische, Barben, Aale, Hechte, seltener Karpfen und Forellen gefangen, während in den Seitenzuflüssen des Neckars und in den Bächen des Bezirks neben den Weißfischen und Barben ziemlich viele Forellen wie auch Krebse vorkommen. Die Fische werden in die benachbarten Städte, namentlich nach Ludwigsburg zum Verkauf gebracht, was für einzelne Orte eine kleine Einnahmsquelle bildet. Am ausgedehntesten wird die Fischerei in Marbach, Mundelsheim, Murr und Schmidhausen getrieben. Das Fischrecht hat meist der Staat, der es verpachtet, theils gehört es den Gemeinden, theils Privaten (s. hierüber die Ortsbeschreibungen); in Großbottwar und Oberstenfeld ist die Fischerei freigegeben, in Kleinaspach hat es der jeweilige Schultheiß und in Murr dürfen sämtliche Ortsbürger jeden Freitag fischen; in der übrigen Zeit gehört das Fischrecht theils der Gemeinde, theils dem jeweiligen Besitzer einer gewissen Wiese.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0075.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)