Seite:OAMarbach0303.jpg

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er den Flecken mit Mauer und Graben umschließen werde[1], wolle er das Kloster miteinschließen lassen, wobei jedoch jeder demselben erwachsende Schaden von der Allmand ersetzt werden würde. Die Vogtei über den Ort St. sollte vom Reiche nie verkauft, nicht einmal verpfändet werden. Seine Nachfolger trotz vielfach wiederholten Bestätigungen dieser Urkunde banden sich freilich nicht an letzteres Versprechen; nicht einmal das Kloster selbst blieb von Verpfändung verschont.

K. Karl IV. versetzte solches an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg; es wurde jedoch am 31. Mai 1361 wieder ausgelöst (Besold Docum. 41). Bald darauf erscheint das Dorf St. und die Vogtei daselbst vorübergehend in pfandschaftlichem Besitze Schwiggers von Greifenstein.

Dorf Steinheim war auf der besten Fährte gewesen, sich zu einer bleibenden Reichsstadt emporzuarbeiten, wie es denn im Jahr 1370 gleich anderen schwäbischen Reichsstädten in einem schwäbischen Landfrieden erscheint (Forschungen zur deutschen Geschichte 2, 127). Gegenüber der Ungunst, welche es von Seiten des deutschen Kaiser erfuhr, und gegenüber den Freiheiten des eifersüchtigen Klosters, mit welchem ein durch Schiedsrichter festgesetzter Vertragsbrief vom 20. Juni 1369 seine Verhältnisse regelte (Scholl 183), mußte es zurückstehen und Marktflecken bleiben[2].

Durch K. Sigmund kam das Eigenthum der Ortsvogtei dauernd vom Reich hinweg, jedoch vorbehältlich der Lehensoberherrlichkeit des letzteren. Dieser König belehnte am 12. Sept. 1422 Albrechten von Hohenlohe wegen seiner getreuen Dienste mit dem Gut St., welches jährlich 20 Pf. Heller Bete gab, mit dem dortigen Zolle, der Vogtei, dem Gericht und allen Nutzungen (Hanselmann 1, 490). Von Hohenlohe wurde solcher Besitz als Afterlehen verliehen zunächst an Andreas von Weiler. Dietrich von Weiler verkaufte denselben mit lehensherrlicher Zustimmung Krafts von Hohenlohe 1451 für 500 fl. rh. an Georg von Nippenburg, dieser 1457 an das hiesige Kloster. Letzteres nahm sofort Petern Nothaft zum Träger, auf welchen die Herren von Liebenstein in dieser Eigenschaft folgten.


  1. Hieran wurde noch später gebaut. Am 21. April 1365 überließ K. Karl IV. Steinheim die Reichssteuer bis auf Widerrufen, um solche zum Bau der Mauern, Thürme und Graben zu verwenden.
  2. Stadt heißt übrigens der Ort je zuweilen, z. B. 1369. 1508. Scholl 183. 189.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 303. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0303.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)