Seite:OAMaulbronn0178.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von Heinrich VI. 28. Januar 1194, 20. Mai 1196, Philipp 4. Februar 1206, König Heinrich VII. 29. Juni 1231, Wilhelm 2. Februar 1255, Richard 16. Juni 1257, Rudolph, der das Kloster selbst besuchte, 15. December 1273 und 5. Februar 1276, Adolf 1. September 1297, Kaiser Heinrich VII. 11. und 13. Juli 1309, durch Friedrich den Schönen 24. Juni 1327 ein Vermächtniß von fünfzig Mark Silbers, weitere Gnadenbriefe von Karl IV., dessen Gemahlin in M. war (Jäger, Heilbronn 1, 148), 29. März 1349 und 25. Oct. 1376, Wenzel 28. Aug. und 29. Sept. 1381, Ruprecht 3. und 4. August 1401, Sigmund 25. März 1415, 27. Jan. 1418, 31. Juli 1434, Friedrich III. 26. April 1444 und 25. April 1446, ebenso 2. und 3. Dec. 1488, Maximilian 14. Juni 1494, Karl V. 2. Febr. 1521, Ferdinand 6. März 1536.

Die meisten dieser Briefe enthalten die Zusicherung der Schirmvogtei des Reichs, die K. Friedrich I. übernommen hatte. Das hinderte aber nicht, daß das Schirmrecht auch von andern, dem Kloster näher liegenden Gewalten beansprucht und theils mit, theils gegen den Willen desselben geübt wurde; ja, es knüpft sich an seine Handhabung und die Streitigkeiten darüber fast die ganze äußere Geschichte des Klosters bis zum Untergang seiner Selbständigkeit.

Dem Ursprung des Klosters, wie den Statuten seines Ordens entsprach es, daß die Bischöfe von Speier ein Vogtrecht übten (obwohl Juli 1231 Bischof Beringer bekannte, quod monasterium Mulbronn nullum alium advocatum in bonis suis habere debeat praeter regem Romanorum, St. arch.), wie denn K. Wilhelm, nachdem er am 2. Februar 1255 dem Kloster versprochen, den Schirm nicht ohne sein Begehren zu veräußern, schon am 23. März dieses Versprechen auf die Beschwerde des Bischofs zurücknahm und dem Bisthum das Recht bestätigte, jenem einen Vogt zu setzen. Auch K. Rudolph befahl 1280 dem Bischof den Schutz des Klosters, und noch K. Karl IV. bestätigte dem Bisthum seine Rechte über dasselbe 8. Sept. 1366. Der Bischof übertrug vor 1236 die Unterschirmvogtei an Heinrich von Enzberg (s. Enzberg), woraus ein langer Streit des Kloster mit dieser Familie entstand.

Zwar der Genannte war ihm wohlgesinnt, aber bereits sein Sohn Heinrich bedrängte es, und noch mehr dessen Söhne Heinrich, Conrad, Gerhard und Albrecht. Sie tödteten einen Laienbruder, verwundeten Mönche und andere Laienbrüder tödtlich, sengten und raubten, weßwegen Bischof Heinrich II. sie befehdete und zum Verzicht auf das Vogtrecht zwang (vor 1270). Doch wurden die Enzberger noch 2. Juli 1325 zum Schutz des Klosters verpflichtet.

K. Karl IV. übertrug die Vogtei, welche er vor 31. Mai 1361 von den Grafen von Wirtemberg, denen sie verpfändet war, einlöste, an Kurpfalz, wodurch das Kloster später zum Zankapfel zwischen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0178.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)