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einer Salzscheibe an Geld als Brautlauf und Gürtelgewand eingezogen. Von König Heinrich VII. hatte das Kloster 29. Juni 1231 das Recht erhalten, diejenigen von seinen Leibeigenen zu beerben, welche sich in einer Stadt ansiedelten und keine mit einer Stadtbürgerin erzeugten Kinder hinterließen. Mit Graf Eberhard im Bart machte es 14. Nov. 1485 einen Vertrag, daß die beiderseitigen Leibeigenen unter einander heirathen dürfen (die Ungenossenschaft aufgehoben sein solle). Nach dem Lagerbuch von 1572 geben des Klosters leibeigene Mannspersonen in den Amtsflecken von Altersher keine Leibsteuer, dagegen die außerhalb derselben und die in den theilbaren Flecken Dürrn, Enzberg und Kieselbronn, hinter andern Vogtsherrn gesessen, geben je 2 Schilling, Wirtemberger oder Pfalzgräfer, jedes Ortes Währung. Die leibeigenen Frauen hatten jährlich je eine Leibhenne zu leisten, die der Hühnervogt einzog. Vom verstorbenen Leibeigenen wurde 1572 in den wirtembergischen Vogteien oder andern fremden Herrschaften von 100 Pfund Heller 1 fl. Landeswährung, deßgleichen sein best Oberkleid als Hauptrecht eingezogen, von Frauen nur das Kleid. Die Kleider fielen dem einziehenden Hühnervogt zu. Der Erbschaftsabzug erfolgte nach dem Tübinger Vertrag, die Ausländischen aber, so des Tübinger Vertrags nicht fähig, hatten, wenn sie etwas ererbten, dem Kloster den zehnten Pfennig zu Abzug oder Nachsteuer zu geben. Das Bürgerrecht kostete 2 fl., einen dem Flecken, einen dem Kloster, dasselbe der Abzug in ein anderes Fürstenthum. Die sieben Orte: Freudenstein mit Hohenklingen, Ölbronn, Schmie, Lienzingen, Zaisersweiher, Diefenbach, Schützingen hießen Burschtflecken; sie waren Handfrohnen zur Bebauung der Klostergüter, des Jahrs 8 Tage, schuldig. 1

Der Besitz unseres Klosters ist merkwürdigerweise bis ins 16. Jahrhundert herein in fast stetiger Zunahme begriffen. Die im 13. Jahrhundert zweimal, 1244 und 1257, berichtete Geldarmuth war bald wieder verwunden, da sie hauptsächlich nur eine Folge der Betriebsamkeit im Bauen und Gütererwerben war. Im jetzigen Württemberg sind es etwa 60 Orte, wo das Kloster begütert war, und wovon ihm viele ganz gehörten. Außer den oben in der politischen Übersicht genannten und den weiteren bei Klunz. a. a. O. 1, 26 ff. aufgezählten sind noch anzuführen: Hofen O.A. Besigheim (ebd. 2, 54), Güglingen O.A. Brackenheim (Arch. urk. vom 6. Febr. 1253), Meimsheim, dess. O.A. (1260, Arch. urk., Klunz. Reg. 15), Merklingen O.A. Leonberg, 3. März 1335 (Mone, Zeitschr. 6, 218). – Im jetzigen Baden sind es etliche und vierzig Orte und zu den bei Klunz. angeführten nachzutragen: Brötzingen (Arch. urk. 1277), Gebrichingen 1357 (Gabelk.), Gemmingen 1283 (Arch. urk.), der abgegangene Hof Scheuren bei Liedolsheim (Arch. urk. 1248), Ottersweiler 1396 (Klunz. Reg. 44), Riechen 1287 (Arch. urk.), 1360

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0185.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)