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Freiherr von Thumb-Neuburg in Unter-Boihingen. Im Übrigen sind es nur die Universität Tübingen, die Stadt- und die Hospitalpflege Nürtingen, sowie einige andere Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen, welche Rechte und Gefälle in dem Oberamt besitzen. Staatsdomänen sind keine vorhanden.


B. Leibeigenschafts- und Lehens-Wesen.

Lokalleibeigenschaft scheint nur in Neuffen in ältester Zeit bestanden zu haben und zwar für diejenigen, die nicht Bürgerrecht hatten.[1] Nach dem Kellereilagerbuch von 1524 gab jeder verheirathete Bürger daselbst an Michaelis der Herrschaft einen Schilling, genannt Freischilling; von Leibeigenschaft ist nicht mehr die Rede. Der kleine, dem Schultheißen zugestandene Fall bestand in mehreren Orten aus „Waath und Waffen,“ und bei den Weibern aus „dem besten Mantel, den sie an Werktagen zur Kirche getragen.“ Die Leibhennen in Altenrieth wurden den Frauen, die zur Zeit der Sammlung im Wochenbett lagen, wieder geschenkt. Ein Verkauf von Leibeigenen kommt noch 1334 vor (s. Burg Liebenau).

Das Lehenssystem war auch hier allgemein herrschend; allein gegenwärtig besitzt der Staat, obwohl weitaus der bedeutendste Grundherr, hier nicht nur kein Falllehen mehr, sondern es sind auch von allen vormaligen Erblehen die Laudemien durchaus abgelöst. Sehr häufig waren die Lehen, welche eine gewisse Quote 1/3, 1/4 des Rohertrags gaben; sie wurden meist 1500–1520 in Erblehen mit fixirten Gülten und Laudemien verwandelt. Erblehen ohne Laudemien kamen in Frickenhausen, Linsenhofen, und Gnadenlehen (wobei das Handlohn zu Gnaden stand) in Linsenhofen, Ober-Boihingen; Erblehen ohne Handlohn in

  1. Nach Mittheilungen des Königl. Oberamts dagegen hätte sich früher die Lokalleibeigenschaft über das ganze Oberamt, Nürtingen allein ausgenommen, erstreckt.
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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Nürtingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1848, Seite 085. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAN%C3%BCrtingen_085.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)