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und in einem andern Orte wieder aufgebaut wurde, vom Käufer und Verkäufer 5 Proc. des Erlöses als Mieth entrichtet werden. Rauchhaber (1 S.) von jedem Haus, darin man Rauch hielt, wurde in Frickenhausen, Linsenhofen etc. gereicht.

Sogenannte landgarbige einzelne Güter waren sehr häufig, namentlich Weinberge, die den 3., 4., 5., 6., 7., 8. oder 9. Theil des Ertrags (als Theilgebühren) zu geben hatten; in Tischardt und Grafenberg fanden sich selbst halbtheilige Weinberge. Auch einige Gärten in Nürtingen gaben die Hälfte alles Obstes. Diese Lasten sind ebenfalls verschwunden; hauptsächlich nur in Unter-Boihingen und Zitzishausen finden sich noch landgarbige Güter (s. auch Altdorf).


D. Zehnten.

Die großen Zehnten stehen auf den meisten Markungen des Bezirks größtentheils dem Staat zu, welcher dieselben durch mehrjährige Verpachtungen erhebt. Außer ihm haben die Hospitäler Kirchheim und Nürtingen, die Universität Tübingen und einige Stiftungspflegen des Bezirks Zehntrechte in demselben; zu Unter-Boihingen steht dieses Recht der Gemeinde zu, wie dieß alles die Ortsbeschreibung darlegen wird.

Den kleinen Zehnten besitzt der Staat theils aus alten Zeiten her, theils durch Übernahme bei Gelegenheit der Verwandlung der Pfarrbesoldungen in 16 Gemeinden des Oberamts; außerdem sind der Hospital Nürtingen und die Ortspfarreien im Besitze desselben. Der Heu- und Öhmd-Zehnte ist in Altenrieth, Hardt, Nürtingen und Ober-Boihingen abgelöst, in den übrigen Orten beziehen ihn der Staat, die obengenannten Corporationen und die Pfarreien. Die Markungen von Neuffen und von Hammetweil sind frei. Der Weinzehnte wird allenthalben, wo Wein gebaut wird, vom Staat in Anspruch genommen.

Vom Jahr 1817 bis letzten August 1841 wurden dem

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Nürtingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1848, Seite 087. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAN%C3%BCrtingen_087.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)