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21. Kocherthürn mit der Ziegelhütte: Für den großen Zehnten der Staat zu 5/6 und die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; dagegen in der Osterbach der Staat allein, in der Au der Staat zu 1/3, die Freiherrn von Oberndorf (von der Pfalz herrührend) zu 2/3 in der Wäschbach aus 28 Morg., in 2 Fluren der Staat zu 5/6, die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; für den kleinen Zehnten die Ortspfarrei zu 5/6, die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; für den Weinzehnten: den 1/6 Zehnten der Staat zu 2/3, die Pfarrei zu 1/3, den 1/8 Zehnten der Staat zu 3/8 und den Kelterwein, die Pfarrei zu 2/8, die Herren von Oberndorf und Presteneck zu 4/8. Außerdem von den ausgereuteten Weinbergen die Pfarrei ganz.

21a. Brambach: Der Staat für den großen Zehnten, für den kleinen die Pfarreien zu Oedheim und Kocherthürn; die letztere auch für den Heu- und Öhmdzehnten allein.

22. Lampoldshausen: Für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten die Gemeinde zu 2/3, die Pfarrei zu 1/3.

23. Möckmühl mit Brandhölzle und Schwärzerhof: Für den großen Zehnten von 1392 Morg. Acker der Staat 7/10, das badische Stift Mosbach zu 3/10, von 187 Morg. der Staat allein, von 160 Morg. Acker in der Reichertshauser Siegelbach der Staat zu 2/3, das Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen, Heu-, Öhmd- und Blutzehnten der Staat allein; für den Weinzehnten von 38 Morg. der Staat allein, von 142 Morg. der Staat zu 2/3, badisches Stift Mosbach zu diejenigen Novalzehnten, die zum großen Zehnten gehörten: der Staat zu 7/10, badisches Stift Mosbach zu 3/10; diejenigen, welche der Kellerei Möckmühl zustanden: der Staat ganz.

23a. Siegelbacher Hof: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, badisches Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen, Heu- und Öhmdzehnten der Staat allein.

24. Neuenstadt: Der Staat für den großen, den kleinen, den Wein- sowie Neubruchzehnten; von Entrichtung des Obst-, Heu- und Öhmdzehntens waren die Einwohner frei.

25. Obergriesheim: Für den großen, kleinen, Wein- und Blutzehnten der Staat zu 2/8, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. zu 4/8, die Pfarrei des Orts zu 3/8; für den Neubruchzehnten der Staat.

26. Oedheim: Für den großen Zehnten: in 2 Fluren der Staat zu 2/3, Stift Wimpfen zu 1/3; in der 3. Flur (Kocher) der Staat allein mit Ausnahme von 22 Morg., wovon dem Freiherrn von Wächter 2/3, und von 3 Morg., wovon dem Stift Wimpfen 1/3 zustanden; für den kleinen Zehnten im allgemeinen die Ortspfarrei, von dem deutschordischen oder Neckarsulmer Zehntfeld aber der Staat 2/3, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. 1/3; von einem besonderen Distrikt der Kocherflur der Staat allein; für den Heu- und Öhmdzehnten die Ortspfarrei; für den Weinzehnten der Staat; der Staat den aus dem sogenannten deutschherrischen Lehen fallenden Blutzehnten zu 1/3 und die Lehengutsbesitzer zu 2/3.

26a. Falkenstein (Neuhof): Für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen, sowie den Heu- und Öhmdzehnten die Pfarrei Oedheim.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0175.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)