Seite:OANeckarsulm0196.jpg

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Sicherheit seine Schuldigkeit zu thun. Da es nun Ernst war, wurden als des Kantons Miliz 12 Männer aufgeboten, deren Ausrüstung in einem grauen Mantel, auf der Seite aufgeschlagenem rundem Hut mit schwarzgelbem Busch, Seitengewehr, Flinte und Patrontasche bestand. Ein Registrator aus der Kochendorfer Kantonskanzlei war ihr Offizier. Das Streifcorps erkundete bald, daß der Räuber sich auf einem einsamen Hof aufhalte, worauf der Registrator, ein beherzter entschlossener Mann, sofort den Hof umstellen und den Überraschten festnehmen ließ. Damit ihm derselbe aber nicht wieder entspringe, ließ er, wie er durch einen Reitenden an die Kanzlei berichtete, unverzüglich auf dem Hofe einen Kniegalgen errichten und den Strolch aufknüpfen – ganz in Übereinstimmung mit einem Schwäbischen Kreis-Patent vom 10. Juli 1752, welches, belangend das gottlos und verruchte Jauner- und Zigeunervolk, wiederholt einschärfte, daß dieselben, sie seien auf einer Missethat ergriffen, oder sonsten in anderem Wege kundbar gemacht, sine strepitu judicii und nur auf ein vorläufiges Examen zum Tod condemnirt werden sollen, jedoch mit dieser Modifikation, daß es eines jeden hoch- und löblichen Standes eigenem Ermessen ausgestellt bleibe, denen etwa befindlichen Umständen nach von dieser geschärften Verordnung in etwas abzugehen und anstatt des Rades die Schwerdt- oder eine andere Strafe zu diktiren, nur daß das gemeine Wesen von solch losem Gesindel wirklich gereinigt und in gemeinsame Sicherheit gesetzt werde. (Nach Mittheil. des ehemaligen Salinenkassiers F. Mayer von Friedrichshall, der seine Jugendzeit 1803 ff. in Kochendorf zugebracht hat).

Es ist bereits erwähnt, daß seit Anfang des 16. Jahrhunderts Württemberg die Ämter Neuenstadt und Möckmühl mit Weinsberg durch Waffengewalt an sich gebracht hatte. Fortan nahm sich die Karte unseres Bezirks im Wesentlichen so aus, wie sie S. 2 f. beschrieben und im Anhang historisch kolorirt mitgetheilt ist. Im Anfang unseres Jahrhunderts aber veränderte sich die Karte Schlag auf Schlag. Es kamen an Württemberg: Durch den Reichsdeputations-Hauptschluß von 1803 die Besitzungen der Abtei Schönthal; durch den Preßburger Frieden 1805 das deutschösterreichische Neckaroberamt Horneck mit den Ämtern Gundelsheim, Heuchlingen und Neckarsulm; sowie mit Baden gemeinsam das Kondominat über Widdern; durch die Rheinische Bundesakte und die derselben folgenden Staatsverträge mit Baden 1806 die Ritterorte Assumstadt, Bürg, Domeneck und Seehof, Jagsthausen, Kochendorf, Olnhausen; endlich 1843/46 gegen Abtretung von Korb, Dippach, Hagenbach, Unterkessach, welche bisher in das Oberamt Neckarsulm gehört hatten, der badische Antheil an Widdern und die Markung Falkenstein, Gem. Oedheim. Die Ämter-Eintheilung entwickelte sich folgendermaßen: Wie schon in der Pfälzischen Zeit, war auch fortan,

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0196.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)