Seite:OANeckarsulm0288.jpg

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obigem Betrag begriffen. Außerdem hat die Gemeinde Antheil an der Gundelsheimer Hospitalstiftung.

Ein Flurname, der auf ehemaligen Wachposten hindeuten könnte, findet sich in der Bezeichnung einer Weinberglage „in der Schildwacht“.


Binswangen, d. i. binsenreiches Feld, gehört zu den ältesten vom Reich herrührenden Besitzungen der Herren von Weinsberg, zwischen deren beiden Burgen Weinsberg und Scheuerberg es mitten inneliegt, und zu welchen der dortige Ortsadel (s. Reg. 1387) wohl im Dienstverhältnis stand. Aber schon 1176 f. besaß dasebst, ohne Zweifel durch Schenkung jener Grundherren, Kloster Schönthal einen Hof, Güter und Weinberge, wozu später noch ein „Höfle“ kam. Ein Zinsbüchlein von 1489 führt als Einkünfte des Klosters in B. auf: den halben großen und kleinen Zehnten, 15 Malter Frucht, 4 Gulden 5 Pfd. Hlr. 4 Schill. 3 Hlr. nebst 12 Werheller, 16 Eimer 6 Maß Wein. Und bald machten auch die Cisterzienserinnen von Lichtenstern und das Benediktinerkloster Amorbach im Odenwald, welches letztere wir in Neckarsulm (s. o.) begütert sehen, Erwerbungen in B.: Lichtenstern vor 1254 Häuser und Güter, sowie einen Theil des Zehnten; Amorbach vor 1291 einen Hof; von letzterem trat es 1291 ff. an Schönthal ab, so daß später dieses Kloster 3/6, Amorbach 1/6, die Pfarrei B. 2/6 des ganzen Zehnten bezog. Auch das St. Klarakloster in Heilbronn hatte einige Güter im Reisach bei B. Der Ort kam 1335 mit der ganzen Herrschaft Scheuerberg an Mainz und 1484 an den Deutschorden, 1805 an Württemberg.

B. stand mit Erlenbach in einer theilweisen Markgenossenschaft (vgl. über diesen Begriff das unten bei Kocherthürn Gesagte). Mit Ausnahme des Rieths in B. und der Au in Erlenbach, welche jeder Ort zum ausschließlichen Weiderecht für sein gehörntes Vieh vorbehielt, bildeten die beiden Markungen ein Weidegebiet mit einem gemeinschaftlichen Hirten für Schweine, Kühe und Schafe. Die Mühle war eine deutschordische Lehenmühle zur Kommende Heilbronn (Reg. 1514 ff.) – B. hatte mit Erlenbach ein eigenes Hoch- und Malefizgericht, welches zur Strafe für die Betheiligung am Bauernkrieg mit dem Neckarsulmer vereinigt wurde (siehe bei Erlenbach). Wenn Ortsgericht (in bürgerlichen Streitigkeiten) gehalten wurde, so hatte der Kläger dem Richter einen Eimer Wein zu geben oder das Geld

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0288.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)