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schon 1076 erwähnt (s. unten Gochsen). Sie machten die Burg und was dazu gehörte bald zur Ganerbschaft d. i. Gemeinbesitzung aller männlichen und weiblichen Erben, die immer gemeinschaftlich in die Verlassenschaft aussterbender Mitglieder eintraten (vgl. auch Widdern).

1334 kaufte sich Diether v. Gemmingen als Gemahl einer Gosheim ein und während die ursprünglichen Burgherren um die Mitte des 15. Jahrhunderts erlöschen, die andern Ganerben v. Aschhausen, Beutingen, v. Erenberg, Hardenau, Heimberg, Kochendorf, Maienfels, Nagelsberg, Pfau, Schneider, Sickingen, v. Stettenberg, v. Thalheim, v. Weinsberg und wie sie alle heißen, theils aufhören, theils sich verziehen, ist die Familie v. Gemmingen bis auf diesen Tag im Besitz der Burg geblieben.

Von dem Leben in der Burg entwirft die oben genannte Chronik ein ansprechendes Bild. Eberhard v. Gemmingen gab 1544 seinem Sohn Eberhard seine Pflegtochter Maria Greckin von Kochendorf und blieb dieser also bei dem Vater in einer Haushaltung und griff ihm unter die Arme. Nachdem er so viele Jahre bei dem Vater gewesen und viele Kinder, theils fast gewachsen, hatte, nahm der andere Sohn Reinhard ao. 1561 auch eine Frau, kam auch zu dem Vater ins Haus und blieben in einer gemeinen Haushaltung noch 11 Jahre, bis der Vater starb und kam der dritte Bruder Hans Walther auch mit seiner Hausfrauen dazu, hielten mit einander Haus bis auf das Jahr 1582, in welchem sie theilten, und war der älteste Bruder 60 Jahr alt, hatte 7 lebendige Kinder, alle gewachsen, und ich (Reinhard, der Chronist) war das jüngste unter allen, 5 Jahr alt. Täglich ordinarie wurden, wenn kein Gast vorhanden, zween Tisch adeliche Personen gespeist. Die Administration ihres patrimonii und Haushaltung war also angestellt: Der Älteste nahm sich der wichtigsten Sachen an, wo etwas zu concipiren, zu reiten u. dgl. Mein Vater sahe fürnehmlich auf dasjenige, was täglich ordinarie zu Haus vorfiel, nahm ein, gab aus etc. Der Jüngste traktirte die Gäste. Solches alles geschah in höchster Einigkeit. Die Weiber wechselten mit der Küchenverwaltung wöchentlich um. Durch solche gemeine Haushaltung haben sie ihre Nahrung sehr merklich gebessert, kauften in solcher Zeit die Herrschaft Weinfelden im Thurgau nahens um eine Tonne Golds u. A. (Mosers Neues Patriotisches Archiv II, 486 ff.)

Im Jahr 1856 kam zwischen den Freiherrn v. Gemmingen Hornberger Stamms ein Theilungsvertrag zu Stande. Hiernach ist der Bestand des den Freiherren v. Gemmingen-Treschklingen zugehörigen Theils des Ritterguts Bürg folgender: das Schloß mit Zugehör und Hösselinshof, 289,33 ha = 918 Morgen Gärten und Güter auf Markung Bürg, 39 ha = 124 Mrg. auf Markung Kocherthürn, 2 ha = 63/8 Mrg. auf Markung

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 318. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0318.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)