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Heuchlingen hieß ursprünglich Huchel–Heuchelheim, Heimwesen eines Huchilo, wie auch Heuchlingen, OA. Gerabronn, 1054 die Benennung Huchilheim hat (Wirt. Urkb. 1, 272). Ein Geschlecht, das sich nach unserem H. nannte, finden wir urkundlich von 1222 bis 1527 genannt. Übrigens erscheinen im Besitz oder Mitbesitz von H. schon vor 1442 die Wittstadt gen. Hagenbach und wenig später die Capler v. Oedheim, gen. Bauz, angeblich als Stift Ellwangische Lehensträger. Nachdem im Städtekrieg 1449 f. die Wimpfener dem Schloß und der Mühle übel mitgespielt hatten, ging der Wittstadtsche Antheil 1466, der Caplersche 1502 durch Kauf an den Deutschorden über, welcher das im Bauernkrieg 1525 zerstörte Schloß sofort wieder herstellte und zum Amtssitz für die Orte Bachenau, Duttenberg, Hagenbach, Jagstfeld, Ober- und Unter-Griesheim, Oedheim und Offenau erhob. Außer dem Amtmann waren daselbst ein Thorwart und Amtsdiener, ein Herrschaftsküfer und ein Strohmaier. Auf der Mühle besaß das Dominikanerkloster Wimpfen eine Hellergilt. Über den von H. stammenden Abt Joh. Leonhard von Schönthal s. Reg. 1636. Mit allen Deutschordensbesitzungen 1805 württembergisch geworden, war H. eine Zeitlang Sitz des Kameralverwalters von Gundelsheim und ist nun seit 1811 einem Domänepächter eingeräumt.


1222. Cunradus Mulnere et Heinricus de Huchelhein Zeugen neben 2 Brüdern v. Züttlingen, dem Schultheiß v. Wimpfen u. a. in Hall. UB. 3, 135.

1294 f. Crafto de Huchelheim, Heuchelheim Zeuge in Kloster Seligenthaler Urkunden. Gudenus, Cod. dipl. 3, 724. 726.

1319. Adelheid v. Huchelhein, Gemahlin des kleinen Markwart v. Meckmühl. W. F. 4, 195.

1387. Markart v. Huchelnheim, Vogt zu Neudenau. Amorb. Kopialbuch.

1397 s. Offenau.

1437. Konrad v. Heuchelheim, Domherr zu Speier, verkauft an den Spital in Mosbach den Hof Bernbronn um 10 Gulden jährliches Leibgeding. W. F. 5, 343. Ein Konrad v. Huchilheim, welcher seine Besitzungen in Gundelsheim dem Stift Wimpfen gab – Jäger, Handbuch für Reisende in den Neckargegenden 121 – ist wohl derselbe.

1456 ff. Adam Grunbach und Stadt Wimpfen vertragen sich, daß ersterer gegen eine Entschädigungssumme nicht klagt, weil die von Wimpfen ihm im letzten Städtekrieg seine Mühle zu Heuchelheim an der Jagst verbrannt, verwüstet und das Seine weggenommen hatten. Nach Urtheil des Pfalzgrafen v. Heidelberg 1461 muß die Stadt an Else Kuchenbeisserin 80 Gulden zahlen wegen des in „Huchenheim“ zugefügten Schadens. Ebenso nach Urtheil des Grafen Kraft v. Hohenlohe

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0346.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)