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1540, so daß am 15. April 1542 der Erbmarschall Konrad Thumb v. Neuburg, Christof v. Venningen und der Kammerrath Nüttel von Stadt und Amt mit neuer Huldigung Besitz nehmen können. Weil die Stadt unter der Würzburgischen Herrschaft beim katholischen Gottesdienst geblieben war, wird der Prädikant von Neuenstadt bestellt, ungefähr 2 Monate in M. zu predigen und die württembergische evangelische Kirchenordnung einzuführen; mit den Stiftsherren wird gehandelt, wie mit den anderen im Fürstenthum, d. h. sie erhalten Leibgedinge von 25–52 Gulden jährlich Geld mit mehr oder weniger Naturalien, oder, wenn sie wollen, eine evangelische Pfarrei. Der Vogt und Keller Hans Rheinhardt wird als erster Stiftsverwalter eingesetzt. Sattler, Herzoge 3 196 f. Stälin 4, 393. Georgii Georgenau, Dienerbuch 493.

1545 ff. Das Stift M. verordnet auf seine Pfarrei Mulfingen einen Canonicus als Pfarrer, er wird aber vom Bischof v. Würzburg als Ortsherrn, weil er im Ehestand lebte, sammt dem Kaplan, der des Pfarrers Tochter geehlicht, verstoßen und um 26 Gulden gestraft, ebenso ein anderer nach ihm, da er sich verheiratete. St.A.

1549. Der Magistrat zu M. bittet den Herzog Ulrich, ihrem Prädikanten während des Interims zu erlauben, daß er ihnen ein Nachtmahl reiche und die Kinder taufe. St.A.

1549. Stift Mosbach tritt die Kollatur und Lehenschaft der Pfarrei und der 3 weiteren Pfründen in M. mit allen Besitzungen, Gefällen und Rechten an Herzog Ulrich v. Württemberg ab und Kurfürst Friedrich von der Pfalz, oberster Patron und Erbschirmherr des Stifts Mosbach, bestätigt die Abtretung. Lagerb. d. Stifts- und Geistl. Verwalt. Möckm.

1556. Herzog Christof, welcher in M. gewesen, verweist von Neuenstadt aus den Keller zu M., daß er das Schloß daselbst so sehr in Unbau kommen lasse. Ebenso wieder 1562. St.A.

1557. H. Christof befiehlt, ein wachsames Auge zu haben auf etliches Markgräflich-Brandenburgische Gesind, das sich mit Weib und Kind in M. niedergelassen und großen Pacht treibe: reit heut einer morgen der ander mit 2, 3 und 4 Pferden aus und ein. St.A.

1557. Stift M. verkauft sein Besitzthum in Münster, OA. Mergentheim, an Hohenlohe. W. F. 6, 499.

1558. Herzog Christof zieht das Stift M. ein. Seifrid Meser, Probst, und Stephan Biniker, Canonicus, werden mit einem Leibgeding für sich, ihre Weiber und Kinder abgefunden. Meser stirbt 1572. Stälin 4, 744. St.A.

1560. Die Stadt erhält Erlaubnis, des Stifts Glocken auf ihr Rathhaus zu hängen. St.A.

1564. Herzog Christof „will die von M., dieweil sie dem Gejäg etwas entsessen und hievor in diesem Fall nit viel gebraucht worden, Zeug und Seil wegen, auch anderer Rüstung zum Gejäg gehörig erlassen und überheben“. Stadtbuch.

1566. Herzoglicher Befehl, die noch im Stift liegenden Kirchen-Ornate ohne Geschrei in Still zu zerschneiden und zu verkaufen, ebenso das mössen Geschirr und die Bücher, den Erlös aber in den Armenkasten zu geben. St.A.

1569. Die Centordnung wird erneuert (s. 1429. 1739). W. F. 7, 68. 70.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0530.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)