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J. 1810 eine Klage bei den Gerichten ein, in welcher sie u. A. auch eine Entschädigung für entgangenen Gewinn wegen der unterbliebenen Herstellung der Gradirgebäude verlangten, anderseits forderte die Pachtherrschaft in ihrer Gegenklage die Aufhebung des Pachtvertrags und Restitution der Saline sammt allem Zubehör, weil die für Entrichtung der Pachtgelder vorgeschriebenen Fristen überschritten waren. Es kam nun zwar im Okt. 1811 ein Vergleich zu Stande, dessen Stipulationen aber nicht eingehalten wurden, so daß am 5. März 1813 der allerhöchste Befehl erfolgte, der richterlichen Entscheidung den Lauf zu lassen. Diese fiel durch Urtheil des Oberjustizkollegiums in Stuttgart vom 22. April 1814 vollständig zu Gunsten der Finanzverwaltung aus und wurde auch in 2. Instanz durch Urtheil des Obertribunals in Tübingen vom 11. Juli 1816 nur in unwesentlichen Punkten abgeändert, wegen welcher aber die Finanzverwaltung das Rechtsmittel der Revision ergriff. In dem Erkenntnis vom 29. Mai 1818 wurde die vorher erkannte Verbindlichkeit der Pächter zur Zahlung der Zinsen aus den rückständigen Pachtgeldern und zum Abtreten vom Pacht wieder aufgehoben. Im Ganzen hatte die Pachtgesellschaft nach einer besonderen Übereinkunft vom 31. März 1819 die runde Summe von 30.000 fl. herauszubezahlen. Indessen war im J. 1814 von der General-Salz-Administration ein neuer Salzlieferungsvertrag mit den Pächtern auf 3 Jahre zu einem Salzpreis von 5 fl. p. Ctr. abgeschlossen worden, nach dessen Ablauf der freie Salzverkauf nach den Bestimmungen des Pachtvertrags wieder zugelassen wurde.

Eine totale Änderung aller Verhältnisse trat nun aber durch die Erbohrung volllöthiger Soole ein und es ist dies nicht nur ein überaus günstiger Wendepunkt in der vorher so traurigen Geschichte der Saline Clemenshall, sondern diesem glücklichen Funde ist auch die Anregung zu Bohrversuchen an anderen Orten zu verdanken, wodurch eine Fülle von Salz in verschiedenen Gegenden Süddeutschlands aufgeschlossen wurde, welche vorher unter einem Mangel an diesem so werthvollen Stoffe zu leiden hatten. Schon im J. 1806 war es der unermüdlichen Thätigkeit des Salinendirektors Thon gelungen, im Brunnen unter dem unteren Gradirhaus den oberen Muschelkalk und Gyps zu durchstoßen und bei einer Tiefe von 452 Fuß nahezu gesättigte Soole zu erbohren, welche aber nach wenigen Hüben mit der Pumpe immer wieder auf 2° herabsank. Später, in den Jahren 1818 und 19, wurde dieses Bohrloch durch den Wellenkalk bis in den bunten Sandstein niedergebracht, ohne aber einen besseren Erfolg zu erreichen. Ähnlich ging es mit einem Bohrversuch im Badbrunnen; hier zeigten sich mit zunehmender Tiefe starke Quellen mit einem Gehalt bis zu 5°, welche zu Tage aufstiegen, und in der Tiefe des Bohrlochs von 621 Fuß erhielt man am 24. Dez. 1810 Soole von 24°; allein auch diese reichhaltige Quelle, welche in Fässern zur Saline geführt und ungradirt versotten wurde, war nicht nachhaltig. Der Hauptgewinn bestand aber zunächst darin, daß man durch diese Bohrversuche nähere Kenntniß über die Lagerungsverhältnisse des Gyps- und Salzgebirges erlangt hatte, was die Württemb. Regierung veranlaßte, sowohl bei Hall als auch am untern Neckar bei Jagstfeld Bohrversuche anzustellen. An letzterem Orte wurde im April 1816 erstmals reines Steinsalz erbohrt

(Fortsetzung S. 616.)

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 614. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0614.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)