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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Die Neuensteinischen Häuser zahlten an Reichsabgaben 87 fl., an Kreisabgaben 88 fl., die Waldenburgischen 75 und 80 fl.

Das hoh. Haus gehörte zum fränkischen Reichsgrafen-Collegium mit dem Vorsitz und 6 Stimmen auf den Grafentagen und mit 2 Stimmen auf den Kreistagen.

Im 18. Jahrhundert, war das Oberamt getheilt unter Hohenlohe-Neuenstein-Oehringen, Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und Hohenlohe Kirchberg (Goggenbach), dem Kloster Schönthal (Buchhof und Orendelsall), den Herr v. Berlichingen (Möglingen und ein Theil von Baumerlenbach). Alt-Württembergische Orte befinden sich nicht in dem Bezirk.

Durch den Reichsdeputations-Hauptschluß 1802–1803 erhielt Württemberg die Schönthalischen Besitzungen, die zuerst zur Landvogtei Heilbronn (O.-A. Schönthal) und 1806 zum Kreis Heilbronn kamen; im Jahr 1805 fielen die Besitzungen der v. Berlichingen und durch die Rheinbundsacte (12. Julius 1806) die Hohenlohischen Besitzungen an Württemberg. Aus ihnen wurde der Kreis Oehringen gebildet, mit den Oberämtern Neuenstein und Nitzenhausen und seit 1807 O.-A. Schönthal. Zum O.-A. Neuenstein gehörten die meisten Orte des jetzigen Oberamts, außerdem aber auch Künzelsau, Ingelfingen, Mainhard etc.

Im Jahr 1810 wurde das Oberamt Oehringen mit den Unterämtern Sindringen und Waldenburg gegründet, wozu von dem aufgelösten Oberamte Schönthal, Berlichingen und Schönthal etc. kamen, die aber 1811 an’s O.-A. Künzelsau fielen, wofür dieses Gaisbach, Neureuth und Neufels abtreten mußte. Mainhard dagegen kam an das O.-A. Weinsberg. Im Jahr 1817 kam das Oberamt an den Jagstkreis und erhielt 1842 vom O.-A. Weinsberg Geißelhard mit Parzellen.

Die Declarationen der standesherrlichen Häuser sind datirt für:

Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein den 27. Oct. 1823.
Hohenlohe-Oehringen den 27. Sept. 1825.
Ebenso Hohenlohe-Kirchberg den 27. Sept. 1825.
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst den 1. Nov. 1829.

Die Verzichtleistung von Hohenlohe-Oehringen auf die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei-Verwaltung ist vom Jahr 1829, ebenso die von Hohenlohe-Waldenburg. Dagegen verzichtete Hohenlohe-Bartenstein erst 1846 auf die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei.

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0084.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)