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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

(Windhunde) und ein Vogelhund und was die verzehren zweimal deß Nachts und des Morgens, des soll der Houe zu Ober-Ernspach gelten.“

Die Herren von Hohenlohe waren stets die Landesherren dem Stifte gegenüber, seit sie ihre Rechte in Oehringen bekommen hatten und bestätigten die Stiftsstatuten wie z. B. Ulrich von Hohenlohe 1404 die von dem Bischof von Würzburg bestätigten Statuten für sich und seine Nachkommen zu handhaben verspricht. „Als die Erbare Herrn … Dechant und Capitel dez Stiffts zu Orengaw … haben hernüwert und gemacht Gesetze, Gewohnheit und Statuta … Also bekennen wir für uns, unsere Herrschaft und Nachkommen Alles, daz in demselben Briefe geschrieben und begriffen ist … daz das mit unserem rade und guten Willen gescheen und zugangen ist … Die Schirmherren bewiesen sich mit wenig Ausnahmen gnädig gegen das Stift. Kraft I. schenkte dem Stifte allerdings „pro damnis et injuriis decano totique Capitulo in Oringovven per nos illatis“ 1270 die Vogtei über Weinberge in Ohrnberg; er stiftete aber auch Messen und Jahrestage; auch Kraft III. 1370 eine ewige Messe in der von ihm neu erbauten Kapelle, ebenso Georg, Bischof von Passau und sein Bruder Albrecht von Hohenlohe 1418 eine Pfründe „super altare Hieronymi et Erasmi; Elisabeth von Hohenloch, geborene von Hanau, Wittwe, unser gnädige Frauw, ein gantz Ornament mit namen Album, Chorrock, Casell mit einem perlin Kreutz, Meinpell, Umbral, Alles von rothem Sammt. (Casula = Meßgewand, Album = weißer Chorrock, „Manipulum“ ein Tuch, das bei der Messe ausgebreitet wurde.)

Als die Chorherren sich wegen des Eides, den sie den Grafen schwören mußten, in Würzburg beschwerten, entschuldigte sich Graf Kraft VI. 1490: „Nun suchen wir den Stift nit zu beleidigen, sondern allein unsere Notturft zu dem des gar pillichen Pfaffen und Leyen, die in unseren zwengen und bennen begriffen und also verwandt sind.“ Auch fügt er hinzu, er habe nichts verlangt, als „was Gerechtigkeit unsere Altfodern am Stift zu Übungen gehabt.“ Die Eidesformel von 1510 lautet: „juro Comitibus ab Hoh. Advocatis collegii, me fidelem fore St. Petro et Paulo apostolis, praefataeque ecclesiae colleg. nec non clarissimae celsitudini Dominorum comitum advocatorum.

Wie der ganze Klerus, so war auch das Stift zu Oehringen am Ende des 15. Jahrhunderts äußerlich und innerlich sehr herabgekommen und einer Reformation bedürftig. Mit dem Vermögen

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0147.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)