Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen | |
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Auf dieses wurde mit denselben bezüglich ihrer Ausstattung ein Abkommen getroffen, und als die alten Herren gestorben, die jungen ausgetreten und in den Ehestand eingetreten waren, so wurden die Stiftseinkünfte auf Kirchen und Schulen verwendet.
Im Jahr 1629 wurde dem Restitutionsedikt gemäß die Herausgabe des Stifts Oehringen neben der Pfarrei und dem Hospital von den kaiserlichen Kommissarien verlangt und zwar sollte den 19. März 1630, Morgens 8 Uhr, die Übergabe erfolgen. Obwohl aber die Kommissarien mit 3 Kutschen von Schönthal aus vor Oehringen ankamen, wurden sie doch nicht eingelassen und die Herausgabe unterblieb. Zur Verwaltung der Stiftsgefälle dienten ein Syndikus und Gegenschreiber. Die Einkünfte betrugen vor der Inkameration 22–24.000 fl. jährlich, außerdem war ein Kapitalvermögen von 138.000 fl. vorhanden. Im Jahre 1810 wurde diese Stiftung von Württemberg inkamerirt. Unterhandlungen wegen Exkameration waren vor 1848 eingeleitet, ruhen aber seither.
Die Fruchtrechnung
Einnahme: Zehnten 1249 | Malter gemischte Frucht, |
692 | Malter Korn, |
2724 | Malter Dinkel, |
274 | Malter Dinkelspitzen, |
79 | Malter Gerste, |
1514 | Malter Haber, |
5000 | Bund Stroh, |
140 | Fuder 15 Eimer Wein. |
Von den 29 Haupt- und 26 Nebengebäuden, die das Kameralamt zu unterhalten hat, gehören 22 Haupt- und 17 Nebengebäude zu dem inkamerirten Stifte.
Nach der Stiftsrechnung von Georgii 1745–46 betrugen die Einnahmen:
an beständigen Gilten etc. | 239 fl. |
Zinsen aus 32.162 fl. Kapital | 1608 fl. |
Handlohn | 274 fl. |
Hauptrecht und Güterfall | 202 fl. |
Frevel und Bußen | 96 fl. |
verkauften Fruchtzehnten | 394 fl. |
verkauften kleinen Zehnten | 29 fl. |
Gemischte Frucht | 98 fl. |
Korn | 1479 fl. |
4419 fl. |
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0149.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)