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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

nicht genug Grund. Verwandte Gebhards waren noch vorhanden, denn er spricht seine Befürchtung aus, die Stiftung möchte, wenn sie seinen Erben anheimfalle „si Canonica illa heredum meorum juri perveniret“, Noth leiden und übergiebt eben deßwegen dieselbe dem Hochstift Regensburg zu eigen. Daß aber die Ernennung Burkhards zum Stiftsvogt einen Gegensatz gerade gegen seine heredes ausdrücken solle, läßt sich auch nicht sagen.

Die drei Verwandten des Bischofs Gebhard werden sonst nirgends genannt, wenn nicht etwa in einer Urkunde von Kaiser Konrad II. vom 16. Juli 1027, worin er dem Bisthum Würzburg einen Wald bei Murrhardt etc. verleiht, wo unter den provinciales (Grundherrn), die bis dahin in diesem Walde die Jagdgemeinschaft hatten, genannt werden: Hermannus – Eberhardus – – – – Sigifridus, Ezzo (welcher auch in dem Stiftungsbriefe als ehemaliger Besitzer von Weinbergen in Sindringen vorkommt). Abgesehen aber davon, daß man aus dieser Urkunde keine Aufklärung über das Geschlecht der Genannten erhält, läßt sich die Identität derselben mit den Oehringern nicht beweisen. Andere Vermuthungen, wie z. B. daß die Grafen einer angeblichen Pfalzgrafenfamilie von Heilbronn, oder dem Kalwer-Geschlecht oder einer Weinsberger Grafenfamilie angehört haben, sind reine Vermuthungen; am natürlichsten ist es, sie als Oehringer Grafen zu bezeichnen. Dafür, daß diese Grafen mit den späteren Herren des Ortes, den edlen Herrn von Hohenlohe, in Verwandtschaftsbeziehungen gestanden hätten, spricht von den vorhandenen Dokumenten keines.

1343 beurkunden Kraft von Hohenlohe der Ältere und Kraft sein Sohn etc., daß die Chorherrn ihre Jahreszeit begehen sollen „als sie begen der Herschafft Jergezit, die den Stift gestiftet haben.“

Es gehörte also das Collegiatstift in Oehringen samt seinen Besitzungen dem St. Petersstift in Regensburg, die Vogtei (advocatia) gehörte dem Hause der Grafen von Komburg. Wem die Villa Oehringen selbst gehörte, ist nicht gesagt; es ist aber wohl außer Zweifel, daß dieselbe mit dem größten Theil der Umgegend von Gebhard an das Hochstift Regensburg kam, da ja das Hochstift Regensburg stets als oberster Lehensherr für Oehringen, Neuenstein, Waldenburg und Umgegend aufgeführt wird.

Die Grafen von Komburg blieben bis zum Erlöschen ihres Hauses im J. 1108 Stiftsvögte. Ihr Erbe fiel an das Reich und die Hohenstaufen, damit auch die Oehringer Stiftsvogtei und was daran hing. Wer der F(ridericus), advocatus noster, in der Urkunde von 1157 sei, läßt sich nicht ermitteln. Die Hohenstaufen

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0153.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)