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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

trachteten ohne Zweifel ihre Gerechtsame und Besitzungen in dieser Gegend zu erweitern und darum suchte wohl auch K. Friederich II. den 22. Dec. 1215 die Klöster Ober- und Niedermünster in Regensburg, die beim Reiche waren, an das Bisthum Regensburg zu vertauschen gegen die „proprias villas (des Hochstifts Regensburg), Nordelingen (Nördlingen) et Orngowe, von welchem letzteren es heißt: Orngowe cum praepositura ejusdem loci et advocatia utriusque (Stift und villa) cum omni jure proprietatis sicut Ecclesiae suae (Regensburg) attinuerunt.“

Die Äbtissin von Niedermünster, Tuta, wünschte diesen Tausch 1216 rückgängig zu machen, weil keine reichsunmittelbare Herrschaft ohne Genehmigung des Fürsten derselben und seiner Ministerialen vertauscht oder veräußert werden könne, und Stadt und Stift blieben beim Hochstift Regensburg. Im Jahr 1253 aber war die Vogtei über Stadt und Stift in den Händen Gottfrieds von Hohenlohe (s. die wichtige deutsche Urkunde bei Hanselmann.)

Gottfried von Hohenlohe war der treue und tapfere Anhänger der Hohenstaufen, ihr Kriegsgenosse in italienischen und deutschen Landen, und es ist in hohem Grade wahrscheinlich, daß die Vogtei über Oehringen und wohl auch die Belehnung mit anderen Regensburgischen Lehen der Gegend durch die Gnade der Hohenstaufen an den bewährten Freund des Hauses, den Pflegevater König Conrads IV., der im Dienste der Hohenstaufen so viele Opfer gebracht hatte, kam. (Gottfried heißt in der Urkunde Conrad’s IV., worin ihm die Stadt Rotenburg und das Dorf Gebsattel und die Juden in Rotenburg für 3000 Mark Silber verpfändet werden: „dilectus familiaris et fidelis“; es ist die Rede von seiner „dilectio et fides pura“ womit er der Person des Königs „tanquam, alumnus a teneris annis“ zugethan war.) Die „Villa Oringowe“ war nämlich inzwischen, wann, ist nicht überliefert, zur Stadt geworden. In der Einleitung der Urkunde von 1253 wird gesagt, daß „Gotfrit von Hohenloch und Engelhard und Konrad von Weinsperg um zu verebenne unsere gemeinen criege umme unserz jeglichez reht zu Oringowe“ gemeinschaftlich zu Schiedsrichtern erwählt haben 11 Ritter. Der Inhalt des Vergleichs ist folgender: Die Vogtei gehört Herrn Gotfried von Hohenlohe, das Schultheißenamt gehört halb Gotfried und zur anderen Hälfte den Gebrüdern von Weinsperg.

Die „Stat Oringowe“ aber steht also: „Wer darinnen weilt, soll an Leib und Gut Schirm haben vom Vogt und dem Schultheißen.“

Dafür hat jeder Bürger zu bezahlen: auf St. Martinsnacht 8 Heller und soll das Jahr durch Zoll frei sein; auf Michaelis 2

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0154.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)