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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Durch ihn kamen die Dürne’schen Vesten und Ämter an Hohenlohe (s. Forchtenberg). Kraft II., der nach dem Ableben seiner Brüder wieder die ganze Herrschaft seines Vaters überkommen hatte, starb 1344, seine Gemalin Adelheid von Wirtemberg war schon 1342 gestorben. Sein Sohn Kraft III. hielt zu dem Luxemburger Haus und erhielt 1347 zu Nürnberg von Carl IV. wegen seiner Dienste, die dem Reich gehörigen Eigenleute auf dem Ohrnwald „alle die eygen gebüre (Bauern) die unz und das Reich angehorent, die sitzen und gesezzen sind auf dem Ornwalde und an dem Kochen und mit Namen all die Gebüre, die Eberhard von Rosenberg Vogt, zu Dürne, vor von des Reichs wegen inne gehabt.“ Außerdem bekam er von dem Kaiser eine Verschreibung über 20.000 Pfund und die Geleite von Oehringen und Westernach nebst Andern verpfändet. Wegen des Stadtrechts von Neuenstein (s. d.). Er wurde von dem Kaiser auch begnadet „in seiner Stat zu Orengew eine jährliche Messe zu haben auf den nächsten Montag nach dem Ostertag 8 Tage lang“ (1360).[1] Kraft III. († 1371) und seine Gemalin Anna von Leuchtenberg († 1390) machten sich um Oehringen, namentlich durch die Stiftung des Spitals daselbst (s. oben) verdient. Vor seinem Tode hatte Kraft (1367) mit seiner Gemalin, Anna, die Verfügung für den Todesfall getroffen, daß die zwei ältesten Söhne Kraft (IV.) und Gotfried die Herrschaft zu gleichen Theilen erben, die anderen Söhne aber mit einer Veste und 200 Pfund Heller jährliche Einkünfte abgefunden werden sollten. Nach des Vaters Tode führten zuerst Kraft IV. und Gotfrid das Regiment gemeinsam bis 1379; als sich sodann Gotfried zurückzog, zuerst Kraft und Ulrich der dritte Sohn gemeinsam bis 1381, dann Ulrich und Friedrich der fünfte Sohn gemeinsam bis 1396, sodann Ulrich allein bis 1407, dann zum zweitenmale Gotfried und Albrecht, der siebente Sohn gemeinsam bis 1408, zuletzt Albrecht allein 1408–1429. Zwei der Söhne, Johann (Dekan im Oehringer Stift) und Georg (Bischof von Passau) waren Geistliche. Dieses wechselnde Regiment diente nicht zum Frommen der Herrschaft und außer der Erbverbrüderung mit Konrad und Engelhard von Weinsberg 1400, die aber auch keine Folgen hatte, fällt wenig Erhebliches in diese Zeit, als fortwährende Verkäufe, Verpfändungen und Anlehen. – Von Urkunden, welche die Verhältnisse Oehringens


  1. Am 27. Juni 1418 durch K. Sigmund auf den nächstfolgenden Sonntag, Quasimodogeniti verlegt, und auf die Dauer von 8 Tagen verlängert. Hanselmann Beweis I, 485.
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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0158.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)