Seite:OAOehringen0161.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

10) Kein Bannwein geschenkt und kein Jude in der Stadt geduldet werden.

Kraft V., der von Kaiser Friedrich IV. mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda belehnt worden war, ohne seine Ansprüche zur Geltung bringen zu können, starb 1472, nachdem er und sein Bruder die Herrschaft mit bedeutenden Gütern und Gefällen vermehrt hatten; seine Gemalin war Margaretha, Gräfin von Oetingen, † 1472.

Seine Söhne, Gotfried und Kraft VI., regierten ihren Halbtheil (der Oheim Albrecht starb erst 1490) anfangs gemeinsam unter Leitung des Älteren, theilten aber 1475 unter sich ab, und zwar so, daß Gotfried Schillingsfürst, die halbe Herrschaft Weikersheim etc., Kraft dagegen Waldenburg, Ornthal und die den beiden Brüdern zugefallene Hälfte von Oehringen erhielt, letztere in ungetheilter Gemeinschaft mit dem Oheim Albrecht. Nach des letzteren Tode schloß Kraft V. mit Gotfried, seinem Bruder und dessen Sohne Johann eine Erbvereinigung; die von Gotfried herstammende Weikersheim-Schillingsfürstische Linie erlosch 1545 mit dem Enkel Wolfgang.

Kraft VI., dessen Gemalin Helene Graf Ulrichs des Vielgeliebten von Württemberg Tochter war, machte sich um die Herrschaft, namentlich aber um Oehringen, Stadt und Stift, durch seine Reformen verdient. Er erließ eine Reihe Verordnungen von 1490–98, z. B. gegen die Freiheits- und Wurstbüben; die so in der Unehe sitzen etc.; gegen die Zigeuner, gegen Verfertigung der Dietriche, über den Gebrauch der auswärtigen Münzen (nämlich, daß man in aller Zahlung keine andere annehmen solle, als die großen und kleinen Pfennige, welche Herzog Otto von Baiern, die Markgrafen von Brandenburg, die Herren von Weinsberg und die von Nürnberg schlagen ließen, wie auch Würzburgische, Pfälzische und Württembergische große und kleine Denare, auch böhmische Kreuzer und Kreuz-Plaphart); wegen Erbfällen, Hochzeiten, Kindschenken, und 1498 wurden die Statuten, Ordnungen und Gesetze der Stadt Oehringen erneuert. Auf das Fluchen setzte der Graf die Strafe des Steintragens oder auch des Halseisens; auch das Stehen auf dem Kirchhof während des Gottesdienstes wurde unter Strafandrohung verboten. Über seine Erwerbungen (s. Ortsbeschreibung).

Er starb 1503 und hinterließ die Herrschaft seinen 2 Söhnen (von 18 Kindern), den Grafen Albrecht III. und Georg I., welche bis 1511 gemeinsam regierten, aber in diesem Jahre die

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0161.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)