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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Die Besitzer des Ortes waren die Herren von Krautheim, von diesen kam er an das Kloster, ihre Stiftung, mit diesem an Hohenlohe.

Im Jahr 1696 verordnete Graf Wolfgang Julius in seinem Testamente, daß hier ein Spital gestiftet werden solle, was auch seine Wittwe vollzog. In diesem „Gnaden-Spital“ sollten verpflegt werden 6 Männer, 6 Weiber, 6 Knaben, 6 Mädchen, zusammen 24 arme, gebrechliche oder verwaiste Personen, zunächst aus den Ämtern Neuenstein, Kirchensall, Michelbach, Ernsbach. Ein hinreichendes Kapital wurde dazu gestiftet, ein Spitalmeister angestellt. Dieses Spital wurde 1777 nach Neuenstein verlegt.

Gnadenthal stand unter dem Hohenlohe-Neuensteinischen Amt Michelbach, das Jagdhaus war Bartensteinisch, die hintere Ziegelhalden Waldenburgisch, die vordere Ziegelhalden und der Hof Winterrain Neuensteinisch, sowie auch Büchelberg.

Kloster Gnadenthal. Konrad von Krautheim und seine Gemalin Kunigunde, der Schwager Gottfrieds von Hohenlohe, dessen Gemalin Richza, eine Schwester Konrads, war, hatte 1243 in Hohebach (O.-A. Künzelsau) ein Frauenkloster Cisterzienser-Ordens gegründet, wozu er seine Güter an diesem Orte und das Patronatsrecht der Kirche daselbst stiftete. Diese „novella plantatio Sanctimonalium monasterii in Hohebach“ wurde 15. September 1243 vom Bischof von Würzburg bestätigt. Auch Weinberge und die Fischweide zwischen Krautheim und Klepsheim fügte Konrad seiner Schenkung bei.

Im Jahr 1245 scheint das Kloster nach Gnadenthal (vallis gratiae) verlegt worden zu sein, und am 3. Januar 1246 bestätigte Pabst Innocenz IV. „Abbatissae et Conventui Monasterii vallis gratiae“ das Patronatsrecht in Hobach und Salle (Kirchensall), und nahm es mit allen seinen gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen in seinen und des heil. Petrus Schutz. Auch verlieh er ihm folgende Privilegien: „es solle stets darinnen die Cisterzienser Ordensregel gelten, seine Güter sollen zehntfrei sein, freie Personen sollen in das Kloster eintreten, aber wenn sie einmal Profeß gethan, nicht mehr austreten dürfen.“

Das Kloster wurde von bischöflichen und weltlichen Gerichten befreit, es durfte zur Zeit des Interdicts bei verschlossenen Thüren Gottesdienst halten und hatte alle Freiheiten und Privilegien des Cisterzienserordens.

Im Jahre 1257 war der Bau des Klosters beinahe vollendet, 1264 wurde ein Altar geweiht mit 40tägigem Ablaß für die

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0229.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)