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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

von Hohenlohe gefellig sein heusslich wonung und wesen zu Newensteyn haben solle … und Alles das tun sol, was einem Kirchenverweser eines Filials in der Geistlichkeit steent … und sollen Dechan und Capittel zu Oringen oder ir Nachkommen henfüro zu kheiner Zeyt der ferner Versehung der gemelten Filial-Kirchen angefochten oder getrungen werden.“

Folgendes sind die nach Neuenstein eingepfarrten Orte: „Newensteyn Schloß und Stat, der Schaffhove, die Herrenmüle, die Grönigsmühle, Schwartzenberger Mühle daselbst, Ober-Selbach, Under- und Ober-Ebpach, der Eichhoff bei Under-Ebpach, Hohenreyn, Pfaffenweyler, Kesselfeld, Grüntbühel, Lohe, Tannen, Wüchern, Leschenhirßpach, Aychhorn, Dedenweyler, Großen und klein Hirßpach, Meinharts-Salle, Gißübel die Müle, Hohensalle, Metzlinsdorf.

„Von diesen Flecken sollen alle Einwohner dem Mitherren der gedachten Filialkirche volgen und gedeyhen und alle andere Opfer alle Nutzungen und falle die der Stole anhengig sind, auch von der Kapelle zu Tiefensall, die in der Pfarrkirche zu Oringen gelegen ist, Zehn Gulden Jerlicher Nutzung. Der Graf will die Behausung unden an unser Frümeßhaus zu Neuensteyn gelegen zu einer zymlichen priesterlichen Wonung bauen, wogegen der Mitherr die Behausung im Wesen halten und jährlich dem Frühmessner zu Neuensteyn 12 Pfenning und ein Sommerhuhn zu Gült geben soll; zwei Kühe und zwei Schweine soll der Mitherr unter dem gemeinen Hirten unbepfründet gehen lassen; er soll hinfüro halten und vollbringen die Messe des Grafen Albrecht in seiner Kapelle zu Neuenstein, jeden Monat auf den ersten Donnerstag.“ Jeder Mitherr soll jährlich auf Ostern dem Pfarrherrn zu Oehringen von der Stole der Filialkirche zu Neuenstein geben und reichen und an den Wallfahrten in der Kreuzwoche von Oehringen nach Neuenstein und umgekehrt soll nichts geändert werden.

Nach der Reformation wurde 1579 eine Superintendenz in Neuenstein errichtet, wozu gehörten: Forchtenberg, Orendelsall, Langen-Beutingen, Baum-Erlenbach, Michelbach, Tiefensall.

In der Schloßkapelle zu Neuenstein waren 1475 viele Reliquien in Gold und Edelsteinen gefaßt, die sollten zu ewigen Tagen laut des Vertrages zwischen Albrecht II. und den Brüdern Gotfried IV. und Kraft VI. ungetheilt und immer in dem Behältnisse bleiben in der Schloßkapelle und bei einem Verkauf oder Versatz von Schloß Neuenstein sollen sie dem ältesten Grafen von Hohenlohe behändigt werden, den anderen aber der Gebrauch davon offen stehen.

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0291.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)