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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

von Schloß und Halsgericht genannt 1347. Übrigens hatten sich 1325 die Ritter Rabeno und Schrot von Neuenstein, sowie die Edelknechte Götz, Rabenös Sohn und Herold, Herolds Sohn von Neuenstein gegen den Erzbischof Mathias von Mainz verpflichtet, castrum et opidum Nuenfels dem Hochstift jeder Zeit offen zu halten und ebenso versprach am 21. Dez. 1340 Konrad von Neuenstein dem Erzbischof Heinrich von Mainz gegen 100 Pfund Heller die Öffnung von Stadt und Burg. Dagegen versprechen die Edelknechte Schrot und Götz von Neuenstein dem Herrn Albrecht von Hohenlohe, erwählten Bischof von Würzburg, 1347 ihm zu dienen und mit dem halben Theil der Veste Neufels gewärtig zu sein und ebenso 1352 Götz von Neuenstein. Nun kamen aber andere Geschlechter in den Mitbesitz der Burg, so daß ein förmliches Ganerbiat entstund. 1361 vereinigten sich die damaligen Theilhaber Ritter Wolf von Stein, Götz, Raban, Contz Schrott, Herold und Hermann von Neuenstein, Konrad von Sauwensheim und Erkinger Hofwart (1364 Erkinger Hoffwart, ein edelknecht uf der Mühl zu Newreut) zu einem Burgfrieden, bestätigt 1383 von dem Landgerichte in Würzburg. Dieser Burgfrieden bezog sich auf Antheils-Verkäufe, Mannlehen, Bauwesen, Thorwachen etc.

In demselben Jahre gelobten Raban, Konrad Schrot, Herold und Hermann seine Söhne, dem Erzstifte Mainz die Öffnung von Neufels.

Wolf von Stein, Erkinger Hofvart, Götz von Neuenstein, Raban sein Sohn, Herold und Hermann errichten 1368 einen Vertrag, daß jeder seinen Antheil an Burg und Stadt verkaufen dürfe ohne Einsprache der Anderen.

Der Edelknecht Herold Schrot verkauft 1369 seinen Antheil an Erzbischof Gerlach von Mainz um 900 Pfund Heller und verspricht mit dem ihm um 400 Pfund Heller überlassenen Haus Nagelsberg demselben zu dienen.

In demselben Jahre vergleicht sich Erkinger Hofwart mit dem Erzbischof wegen des Burgfriedens und verspricht seinen Antheil in den nächsten Jahren nicht zu veräußern und dem Erzbischof das Vorkaufsrechts um 1000 Pfund Heller zu lassen. (Würdtwein Nov. subs. 7, 369.)

Raban von Neuenstein bekennt 1370, daß er mit dem Erzbischof wegen des Burgfriedens sich verglichen habe.

Die Grenze des Burgfriedens von Neuenfels ist zu Kirchensall, Neuenreut (Neureuth), Schellenberg, Webern (abgegangene Orte im

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0294.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)