Seite:OARottenburg 191.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

liegt, auf 3 Seiten von Bergen umgeben, im Neckarthale und gewährt als Schluß des eine starke Viertelstunde rechts und links des Neckars sich aufwärts ziehenden Wiesengrundes mit seinem alten Thurme, dem einzigen Überbleibsel seiner ehemaligen Burg, einen reizenden Anblick, so wenig es übrigens in seinen rings umher zerstreuten Häusern ein Städtlein verräth, doch zeigt es noch Spuren von Thoren und alten, an manchen Stellen selbst 5 Schuh dicken Ringmauern. Der Feldbau ist nicht beträchtlich, und überdies noch sehr mühsam, indem sich die Äcker größtentheils auf entfernten Anhöhen befinden; doch sind die Einwohner gewerbsam, viele treiben nebenbey das Wollenstricken, und ernähren sich, wenn auch kärglich, damit.

Den Großzehnteu bezieht der Staat. Er ist auf 9 Jahre an die Gemeinde für 66 Sch. Dinkel, 19 Sch. Haber und 16 Sch. Gerste verpachtet. Der Weinzehnte ist zwischen dem Staat, der Pfarrey und der Grundherrschaft getheilt; den Noval-, den Klein- und Heuzehnten hat die Pfarrey. Zehentfrey sind 231/2 M. Äcker und in der Brach der Klee durchgängig. Grundherrschaft ist das freyherrliche Geschlecht von Raßler [1].

Merkwürdig sind hier die Überbleibsel der römischen Wasserleitung (s. S. 25.) und dann bedeutende Mineralquellen, besonders eine am rechten Ufer des Neckars (s. S. 94).


  1. Obernau macht einen Bestandtheil des Frh. von Raßlerischen Ritterguts Weitenburg aus, wozu in dem Oberamte Rottenburg auch Fruchtgefälle zu Ergenzingen und Nellingsheim gehören. Obernau für sich aber mit Zugehör war nicht ritterschaftlich, sondern ein altlandsäßiges Gut unter Östr. Hohenbergischer Landeshoheit, und steuerte als solches zu Ehingen. Das Gut, „die Veste, Burg und Stadt Obernau mit allen Rechten und Zugehörungen" ist (vorm. Östr.) Mannlehen. Es war damit die hohe und niedere Gerichtsbarkeit (auf Stock und Galgen) verbunden. S. S. 97. Zu dem Gute gehören das in der Tab. II. bemerkte Grundeigenthum, ferner Geld- und Fruchtgefälle, Hauptrecht und Leibfall, Frohngeld, die Hälfte des Bürgerannahmsgeld und die Jagd. Der reine Ertrag ist zu 500 fl. berechnet. A. d. H.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Rottenburg. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1828, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottenburg_191.png&oldid=- (Version vom 9.12.2016)