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betreffenden 50 fl. so lange an den Grafen und seine Nachkommen zu bezahlen, bis Kaiser und Reich das Pfand mit 1500 fl. einlösten. Im Oktober 1511 befreite Kaiser Maximilian I. die Stadt, nachdem es zwischen derselben und dem Herzog Ulrich von Württemberg wegen Bezahlung dieser Steuer zu Verwicklungen gekommen war, und nachdem sie sich in den österreichischen Schutz begeben (s. u.) – wie es in einer der Urkunden heißt: wegen ihrer Verdienste um ihn – für seine Lebenszeit von der Verpflichtung, jährlich 62 fl. 40 kr. an den Herzog von Württemberg und 50 fl. an Claus Reinhart von Weissach aus der Reichssteuer zu bezahlen, und verwies die Berechtigten bis zu anderweitiger Befriedigung auf die Kammer zu Innsbruck (das Nähere s. bei Sattler, Herzoge 1, 102. 103). – Endlich verpfändete K. Karl IV. am 24. Aug. 1376 dem Gr. Eberhard von Württemberg für die Anerkennung K. Wenzels als Röm. Königs und zukünftigen Kaisers mit Weil der Stadt und den Schultheißenämtern in Eßlingen und Gmünd u. a. auch die „Dörfer in der Birse bei Rottweil“; eine den 30. Aug. 1378 wieder aufgehobene Verpfändung (Stälin 3, 317. 327).

Die jährliche Reichssteuer Rottweils betrug nun aber in der Zeit K. Karls IV. (laut Quittung vom 21. Juli 1360), sowie auch noch in der Zeit K. Ruprechts (s. Chmel Regg. Ruperti reg. Rom. pg. 232) 400 Pfd. Hllr. – Augsburgs, Eßlingens 800, Ulms 700, Halls, Heilbronns 600, Reutlingens auch 400, Weils 300, Gmünds 270 –; später wuchs sie auf 500 Pfd. Hllr. – Daneben gingen aber noch andere nicht unbeträchtliche Geldanforderungen an die Stadt, wie auch an die anderen Reichsstädte, so hatte sie z. B. dem K. Karl IV. zur Erwerbung der Mark Brandenburg auf das Frühjahr 1373 5000 fl. zu entrichten, und den 6. Febr. 1487 bescheinigte ihr K. Friedrich IV. den Empfang von 1560 fl. Ungarnhülfe, erklärte jedoch den 7. d. M. ausdrücklich, daß dieser Anschlag der Stadt künftig in Reichsanschlägen keinen Schaden bringen solle (Stälin 3, 311. 631).

Was insbesondere die Leistungen Rottweils an Geld zur Reichsarmee betrifft, so wurde im J. 1521 der Matrikularanschlag[1] desselben auf 524 fl. festgesetzt, schon 1545 aber, weil der Anschlag als unverhältnißmäßig hoch erschien, auf 280 fl. herabgesetzt, wozu dann nach dem Ankaufe Herrenzimmerns im J. 1595 noch ein Zusatz kam. Im Jahre 1669 erfolgte eine neue Herabsetzung auf 177 fl. Dennoch bat nach Beendigung des spanischen


  1. Vergl. die Reichsmatrikeln von 1422. 1431. 1471. 1480. 1481. 1486. 1487. 1489. 1491. 1507. 1521.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0233.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)