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den 4. Jan. 1459 verlängerte Erzherzog Sigmund dasselbe auf vier weitere Jahre und den 13. Febr. 1462[1] gab sich die Stadt auf die noch übrige Zeit dieser Frist unter den gleichen Bedingungen in den Schirm des Erzherzogs Albrecht, nachdem dieser die Regierung der Oberlande wieder übernommen; endlich aber nahm K. Maximilian I. als regierender Erzherzog, Herr und Landesfürst des Hauses Österreich, am 8. Okt. 1511 die Stadt auf 35 Jahre in den österreichischen Schutz- und Schirmverband auf, was Mauth, Zoll, Schirm und Geleit beträfe, sollten die Rottweiler wie andere Verwandte des österreichischen Hauses gehalten werden (vrgl. Lichnowsky 7, 636).

Den 18. Juni 1463 trat nun aber die Stadt in ein wichtiges folgenreiches Bündniß mit der Eidgenossenschaft. Schon früher hatten Beziehungen Rottweils zu derselben statt gehabt: den 26. Sept. 1377, zur Zeit des großen Städtekrieges, ließ die Stadt, allerdings im Verein mit anderen Städten, sich mit den Ländlein Appenzell, Huntwil, Urnäsch, Gais und Teuffen in ein Bündniß ein (Stälin 3, 324). Den 4. Juli 1379 verband sie sich in ähnlicher Weise mit dem Lande Appenzell (s. oben Seite 136); den 21. Febr. 1385 schloß sie im Verein mit 13 rheinischen und 38 schwäbischen Städten eine 9jährige, freilich nicht sehr innige Einigung mit den Schweizerstädten Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und Zug, welche die Verbündeten zunächst gegen Österreich sicher stellen sollte (Stälin 3, 339); und den 22. Febr. 1386 verglich sie die Eidgenossen und den Herz. Lupolt von Österreich (Samml. der eidgen. Abschiede I, XLII).

Dieses neue Bündniß dagegen, das die Stadt für sich allein abschloß, wurde, wie öfters erzählt wird, durch eine nicht näher bekannte Fehde mit Württemberg veranlaßt (Ruckgaber 2b, 173). Ihm gemäß versprachen sich Rottweil und die 8 eidgenössischen Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus, zunächst auf 15 Jahre wechselseitig ihren Beistand gegen männiglich, desgleichen ihre Vermittelung in Streitigkeiten; es behielten sich aber die Eidgenossen das h. römische Reich, alle ihre Freiheiten, Gerichte und Herkommen, auch die seither geschlossenen Bünde, und ingleichen die Stadt Rottweil das h. römische Reich und das Hofgericht bevor. Das Bündniß wurde den 4. Aug. 1477 und den 13. Dec. 1490 je für weitere 15 Jahre vom Ablauf der Zeit des früheren Bundes an (zuletzt bis 10. Aug. 1507) erneuert, den 6. April 1519


  1. Den 21. Jan. d. J. begab sich die Stadt in das westphälische Gericht, um weiteren Verwicklungen mit demselben zu entgehen (Stälin 3, 736).
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0238.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)