Seite:OARottweil0249.jpg

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Schramberg abgekauft, Forsten dieser Herrschaft jedoch sprachen die Rottweiler für ihren vom Reiche zu Lehen rührenden Pürschbezirk an und stellten daher in ihnen Jagden an. Deßhalb nahm der Landenberger im J. 1538 einen jagenden Rottweiler gefangen, wurde aber bald selbst durch die Rottweiler am 26. Aug. d. J. unterwegs ergriffen, auf eine Mähre gebunden und unter Schimpfreden nach ihrer Stadt in die Haft geschleppt. Am 12. Sept. wurde zwar er selbst auf Vorstellungen der Gr. Wolfgang und Egon von Fürstenberg freigelassen, und eine Tagfahrt, welche den 22. März 1539 zu Dießenhofen unter eidgenössischer Vermittlung gehalten wurde, schien den Streit zu stillen. Da erregte ihn Hansens Sohn, Christoph, aufs neue im Widerspruch gegen den Vater, der bald darauf starb. Von nahem und entferntem Adel unterstützt, legte sich Christoph seit Apr. 1540 gegen Rottweil. Durch seine Mannschaft, welche besonders an Reiterei stark war und am Ende auf ein paar Tausend anschwoll, wurden selbst Greise und Kinder niedergemacht; in Asche wurden gelegt die Rottweil mit Burgrecht zugethanen Ortschaften Beffendorf (österreichisch, aber im Pfandbesitze des Gr. Gottfried von Zimmern) am 11. Apr. und Wellendingen (im Besitze Konrad Ifflingers) am 3. Mai, die Rottweiler Dörfer Hochmössingen und Winzeln (dieses wenigstens zum Theil) am 12. Juli, der Rottweiler Spitalhof zu Zimmern ob Rottweil am 15. Nov. Die so nahe bedrohte Stadt hatte jedoch 100 Knechte aus der Herrschaft Hohenberg zum Schutze erhalten, auch waren ihr zu Hilfe bereits 1000 Mann Eidgenossen im Anmarsch begriffen. Herz. Ulrich, verdächtigt den Landenberger, seinen Diener, zu begünstigen, und deßhalb von den Eidgenossen angefeindet, entließ ihn mittlerweile den 1. Aug. aus dem Dienst, und verbot ihm, seinen Raub an Württemberger zu verkaufen. Endlich kam durch die Bemühungen der Eidgenossen, des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, der Stadt Straßburg u. a. m. den 29. Nov. 1540 zwischen Rottweil und Christoph von Landenberg ein Vergleich zu Stande, welchem gemäß die bisherige Fehde aufhören und die gegenseitigen Anforderungen binnen Jahresfrist gütlich oder rechtlich ausgetragen werden sollten, allein das Reichskammergericht erkannte noch den 2. Mai 1541 die Acht über den Landfriedensbrecher, und der Proceß wegen der Aufhebung derselben schwebte noch bis zu Christophs Tode im J. 1546. Übrigens wurde das Unheil, welches die Stadt hiebei getroffen, von Vielen als Strafe für die kurz zuvor erfolgte Austreibung der Protestanten angesehen (Bullinger, Reformationsgeschichte 2, 220). 1

Nunmehr trat eine Zeit längerer Ruhe für die Stadt ein,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0249.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)