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urkundliches fest, doch dürfte jene am richtigsten um die Mitte des 13. Jahrhunderts zu setzen sein, eine Zeit, in welche die Gründung ziemlich vieler Klöster dieses Ordens in Schwaben fällt. Im J. 1266 wurde dieses Kloster in die Gemeinschaft des Ordens aufgenommen und den 6. Jan. 1267 empfahl es der zu Rottweil anwesende Herz. Konradin dieser Stadt (Archiv für ältere deutsche Geschichte 3, 19); den 1. Mai 1296 erscheint Br. Walther von Mößkirch, Prior des Klosters, als Zeuge des Gr. Friedrich von Zollern, des Ritters (Mon. Zoller. 1, 103). In Betreff der nicht bedeutenden Geschichte dieses Klosters, welches meistens in dürftigen ökonomischen Verhältnissen sich befand, z. Th. wohl in Folge ursprünglich knapper Dotation, z. Th. in Folge der ungünstigen politischen Verhältnisse, z. Th. auch in Folge schlechter Wirthschaft, kann folgendes hervorgehoben werden. Den 1. Jul. 1307 verglichen sich das Kloster und die Stadtpfarrei zum h. Kreuz dahin, daß jede Leiche, die auf dem Klosterkirchhofe begraben werden sollte, vor der Beerdigung bei der Stadtpfarrkirche während des 1. oder 2. Amtes bis nach dem Opfer ausgesetzt bleiben mußte und daß die Dominikaner Jedem, der es ausdrücklich wünschte, nur die österliche Zeit ausgenommen, die Sakramente, Beicht und Kommunion, sollten ertheilen dürfen. Den 18. März 1518 verglich sich das Kloster mit der Stadt über verschiedene Punkte, die Visitation des ökonomischen Standes des Klosters durch die Stadt, die Versteuerung der Klostergüter, den Weinschank Seitens des Klosters, die Behandlung weltlicher und geistlicher Streitigkeiten, die Veräußerungs- und Erwerbsbefugniß des Klosters hinsichtlich von liegenden Gütern, Renten, Zinsen und Gülten, endlich den von der Stadt dem Kloster zu gewährenden Schutz und Schirm. Als die Dominikaner in Folge der Reformation von Ulm vertrieben wurden, wandten sie sich im J. 1531 zu ihren Ordensbrüdern nach Rottweil und brachten hier einige Jahre zu, bis sie im J. 1544 sich wieder von hier wegbegaben. Dadurch wurden einige weitere Verträge mit der Stadt selbst veranlaßt, nämlich vom 27. Juli 1535, wodurch die Rechtsverhältnisse während dieser Vereinigung, beziehungsweise für den Fall der Wiederaufhebung derselben, insbesondere in ökonomischer Hinsicht geregelt wurden (der seitherige Ulmer Prior sollte das Rottweiler Kloster als Prior innehaben, ungefähr 8 Priester darin halten), und vom 18. Dec. 1544, wornach der Rottweiler Konvent dem das Rottweiler Kloster jetzt verlassenden Ulmer noch eine Abrechnung von 460 Pfd. Hllr. zu zahlen hatte. Auch in der Folgezeit brachte es das Rottweiler Kloster nicht zu Wohlstand, wie wiederholte, ihm wegen seiner Vermögenslosigkeit gewährte Steuerrückstände darthun, nur im 18. Jahrhundert scheinen die

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0280.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)