Seite:OARottweil0309.jpg

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Übrigens erstreckte sich der Pürschbezirk der Stadt Rottweil, insbesondere in früherer Zeit, nicht über das ganze Oberamt. Einmal nemlich hatten die Herren, bezw. Grafen von Zimmern ihren eigenen Pürschbezirk, ebenfalls als Reichslehen. Derselbe wird in der Bestätigungsurkunde K. Sigmunds für Johann von Zimmern vom 6. Mai 1434 beschrieben und ging vom Laubenlindenwald bei Sulgau (O.A. Oberndorf) gegen Röthenberg bis Marschalkenzimmern, über Weiden nach Epfendorf; von hier aus betrat der Bezirk unser Oberamt bei Hohenstein, und zog sich weiter über Lackendorf zwischen Dunningen und Bürenberg und zuletzt Schönbronn und Sulgau zu (Ruckgaber, Zimmern S. 77). Wegen dieses Pürschbezirkes gab es am Ende des 15. Jahrhunderts Streitigkeiten zwischen der Stadt und Hans von Zimmern (vergl. Ruckgaber 2a, 175 ff.), derselbe kam jedoch mit der Herrschaft Zimmern an Rottweil. – Sodann fiel der nordöstliche Theil des Oberamtes in die freie Pürsch-vor dem Schwarzwald oder den Pürschdistrikt bei Balingen, Ebingen, Onstmettingen, welcher in dem genannten Theile des Oberamtes an die oben beschriebene Gränze des Rottweiler Pürschdistriktes anstieß und dann die Schlichem hinauf bis gen Hausen am Thann und von da an den Lochenstein lief (vergl. den Vertrag zwischen K. Maximilian I. und Gr. Eberhard dem Ä. von Württemberg vom 21. Mai 1490). Endlich griff südlich von diesem Bezirk und östlich vom Rottweiler der Hohenberger Forst etwas ein, dessen Gränzbestimmung gegenüber vom Rottweiler nach dem Vertrage vom 9. Febr. 1544 schon oben S. 308 angegeben wurde. 1

So mannigfache Streitigkeiten, wie die oben geschilderten, welche in ähnlicher Weise auch bei anderen Pürschdistrikten vorkamen, sowie verschiedene an das Pürschwesen sich sonst anreihende Unzuträglichkeiten bewogen die Stände des schwäbischen Kreises in ihrer Mehrzahl auf einer Reihe von Pürschconventen im 17. und 18. Jahrhundert sich gegen den Fortbestand des Pürschwesens in der alten Art und Weise auszusprechen, allein Rottweil erklärte sich mit einigen anderen besonders betheiligten Reichsstädten stets gegen die Aufhebung desselben, und wenn auch K. Joseph I. den 21. Mai 1687 den schwäbischen Kreis aufforderte, über diese Aufhebung Bericht zu erstatten und dieser letztere beifällig abgegeben wurde, so erfolgte die Aufhebung dennoch zu Reichszeiten nicht, und Rottweil insbesondere erhielt, wie schon oben gezeigt, stets wieder neue kaiserliche Bestätigung seiner Pürschgerechtsame. Als es aber an Württemberg gekommen war, wurde die freie Pürsch durch Rescripte der herz. Oberlandesregierung vom 15. April 1803 und 5./9. Juli 1806

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 309. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0309.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)