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Zugehörden, den 6. Juli 1394 den Burgstall N. mit allen Zugehörden, namentlich einer Mühle und Fischenz, den Burgstall Hohenstein mit seiner Zugehörde und einer Fischenz, das Dorf Dietingen, seinen Theil an Irslingen, den Thannwald zu Dietingen. 1

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts erscheint nun aber auch die gräflich sulzische Familie, welche vielleicht schon früher (s. ob. S. 321) hier begütert gewesen, mit lehensherrlichem (z. Th. wohl jedenfalls selbst wieder hohenbergisch-österreichischem Lehen) und sonstigem Besitz allda: den 18. März 1387 belehnte Gr. Rudolf von Sulz den genannten Burkhard von Neuneck mit seinem Theil der Feste N. und des Weilers darunter, der seines Schwiegervaters Renhers von Rüti selig gewesen, und den 26. Juli d. J. verglich er sich mit demselben und seiner Gattin dahin, daß ihm die letzteren zum Mauerbau an seiner Feste N. Stein und Sand von ihrem Burgstall N. leihen sollten. Zu Gunsten Burkhards und seiner Gattin verzichteten noch den 23. Juni 1407 Anverwandte von Margarethens Mutter Adelheid von Honburg, die Edlen Albrecht und Heinrich von Honburg,[1] in ihrem und ihres Bruders Namen auf ihre Rechte, Forderungen und Ansprüche an den Burgstall N. und den Weiler darunter; das Dorf Dietingen, den halben Theil von Irslingen und den Burgstall Hohenstein. Endlich verkaufte nach Burkhards Tode Margarethe den 11. April 1411 ihren Theil an N. mit allem Begriff, mit dem Weiler und der Mühle darunter, den Burgstall Hohenstein, das Dorf Dietingen, ihre Hälfte des Dorfes Irslingen, mit allen Rechten und Zugehörden, Eigen und Lehen, um 1300 fl. Rh. und 8 Pfd. Hllr. Leibgedings an den Gr. Hermann von Sulz. Derselbe verkaufte jedoch den 23. Apr. d. J. die beiden Dörfer Irslingen und Dietingen mit allen Rechten und Zugehörden, den Dietinger Thann und andere Hölzer, Felder, Äcker, Wiesen und Egerden daselbst (zum Theil der Margarethe abgekauft), an die Stadt Rottweil um 1700 fl. (vrgl. Glatz Regg. 68) zu rechtem Eigen, und versprach auch, da ein Theil der Kaufgegenstände österreichisches Lehen war, die Einwilligung und Eignung der Güter Seitens dieser Herrschaft, sowie die Zustimmung seines Bruders, des Gr. Rudolf von Sulz und seines Tochtermanns des Gr. Fritz von Hohenzollern in bestimmter Frist zu bewirken (vrgl. Mon. Zolleran. 1, 460), und verpfändete den 28. Aug. 1412 alle anderen früher rütischen Güter zu N.: den Burgstall N. samt Weiler und Mühle und den


  1. Unbedeutender oder nur vorübergehender hiesiger Besitz wird auch von dieser Familie, sowie von den Familien Bubenhofen und Rosenau aufgeführt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0323.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)