Seite:OARottweil0325.jpg

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aber die erstere den letzteren das Gut mit allen Rechten und Zugehörden, übernahmen dieselben die Bezahlung obiger 2013 fl. etc. an Lindau, erkannten die hohe malefizische und freipürschliche Obrigkeit der Stadt Rottweil an, erboten sich, die bei der niederen Gerichtsbarkeit eintretenden Straffälle von einem aus dem Rath oder der Bürgerschaft im Namen des Superiors administriren und dem Deputirten die Hälfte der Strafsumme zukommen zu lassen, versprachen ohne Bewilligung des Rathes keine Mühle zu dem Gute zu bauen, und beim Wiederverkaufe des Guts der Stadt das Vorkaufsrecht einzuräumen. Beim Abzug der Jesuiten von Rottweil im J. 1673 kam N. an die Jesuiten von Rottenburg, welche das Gut den 11. Nov. 1683 an die Benediktiner in Rottweil um 10.075 fl. verkauften. Bei dem Wegzug der letzteren aus Rottweil im J. 1691 kaufte der Prälat von St. Georgen zu Villingen das Gut von der schwäbischen Benediktinercongregation, allein die Stadt Rottweil genehmigte den Kauf nicht, und so kam dasselbe nochmals in den Besitz der Jesuiten, die inzwischen nach Rottweil wieder zurückgekehrt waren. Im Anfange des 18. Jahrhunderts kam es nun aber doch an obiges Kloster St. Georgen; nach einem im Allgemeinen dem Vergleiche vom 24. Jan. 1665 nachgebildeten Vergleiche vom 30. Aug. 1706 zwischen dem Abt zu St. Georgen und der Stadt Rottweil sollte der erstere in der Proprietät, Nutz- und Nießung des Guts durch die letztere nicht mehr gekränkt werden, doch mußte er sich hinsichtlich der Betreibung von Gewerben auf dem Gute Beschränkungen gefallen lassen und durfte nur eine Mühle zu 2 Gängen für seinen Gebrauch einrichten. Das Gut wurde von dem Kloster in zeitlichen Bestand gegeben. Es blieb dem Ritterkanton Neckarschwarzwald einverleibt und der Abt hatte deßhalb zur Ritterschaftskasse als Simplum 22 fl. zu steuern. Nach der Besitzergreifung Rottweils machte Württemberg Ansprüche an N., und dasselbe verblieb ihm auch gemäß dem Tauschvertrage zwischen Württemberg und Baden vom 17. Okt. 1806. Den 14. April 1821 wurde es der Stadt Rottweil als Entschädigung für einige frühere Verluste zugetheilt und von dieser den 10./21. Okt. 1836 für 80.000 fl. an den dermaligen Besitzer Graf Dr. Cajetan von Bissingen-Nippenburg zu Schramberg verkauft. Den 12. Juni 1874 errichtete derselbe über die rechtlichen Verhältnisse und die Vererbung, sowohl des Ritterguts Ramstein als der bürgerlichen Güter Neckarburg und Hohenstein, ein Familienstatut (Reg.-Bl. 215). 1

Die St. Michaelskapelle allhier, welche namentlich mit einem schönen Zehentbezirk und reichen Zehenten bedacht war, wurde in späterer Zeit nicht mehr durch selbständige Pfründner versehen, nach

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0325.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)