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Bürgermeister im J. 1265 in Kraft der längst bestehenden königlichen Verordnung ihren Mitbürgern verboten, bewegliches oder unbewegliches dem Kloster zu getreuen Handen anvertrautes Gut in irgend einer Weise mit Beschlag zu belegen, von Kaiser und Reich mit dem Schutz und Schirm des Klosters betraut, allein die Ansprüche der beiderseitigen Territorialherrschaften in Pürsch- und Steuersachen, sowie Jurisdiktionsfragen auf beiderseitigem Gebiete veranlaßten Jahrhunderte lange Streitigkeiten, bei welchen Gewaltthätigkeiten der Stadt und Unklugheit der Klosterbeamten mit in’s Spiel kamen, welche aber um so weniger hier ausführlich dargestellt werden können, als dies von Ruckgaber (2a, 186 ff. und Glatz a. a. O.) bereits geschehen ist. Schon K. Karl IV. sah sich im J. 1366 veranlaßt, den Gr. Eberhard von Württemberg mit Untersuchung der Streitigkeiten zu beauftragen (Glatz Regg. 33). Von K. Sigmund, welchen das Kloster um Schutz anrief, mit der Sache betraut, entschied Markgraf Friedrich von Brandenburg zu Constanz den 15. Mai 1417, daß dasselbe an Rottweil im Allgemeinen keine Steuern, desgleichen für eigene, sowie für Zins- und Gültfrüchte keinen Zoll zu bezahlen, auch die Bußen und Besserungen in dem Kloster allein zu beziehen habe, sowie daß die Frohndienste der Klosterleute in der Stadt aufgehoben sein sollen, ein Urtheil, welches der Kaiser den 13. April 1434 bestätigte; auch schlossen das Kloster und die Stadt den 11. Sept. 1420 und den 6. Jan. 1431 Verträge mit einander zur Regelung der beiderseitigen Verhältnisse. Wiederholte Bedrückungen des ersteren durch die letztere führten später zu einem Einschreiten des Kaisers Maximilian I., des Speirer Reichskammergerichts, des Pabsts Alexander VI., doch bahnten für das 16. Jahrhundert die Vergleiche vom 23. Febr. 1502 (der sog. Hugonische Vergleich: das Kloster hatte für alle Leibgedinge, Steuern, Dienste von Gütern, so es unter denen von Rottweil habe, 15 fl. jährlich zu bezahlen, gemeine und den niederen Gerichten zugehörige, in dem Klosterhof begangene Frevel sollte es bestrafen u. s. w.), und vom 14. Sept. 1515 eine längere Unterbrechung der Streitigkeiten an. Mit Beginn des 17. Jahrhunderts begannen die Übergriffe Rottweils von Neuem, daher Kaiser Matthias auf Beschwerde des Klosters im J. 1619 in der oben angegebenen Weise zu helfen suchte, darüber erbittert, drangen die Rottweiler am Gründonnerstag 1620 mit bewaffneter Macht ins Kloster, wo sie stark hausten. Da verhängte der Constanzer Bischof den Bann über die Stadt, der Kaiser drohte ihr mit schwerer Strafe, erklärte sie des Reichslehens der freien Pürsch für verlustig und verlangte die seit 148 Jahren bezogenen Pürschstrafgefälle zurück. In Folge der Bemühung des,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 331. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0331.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)