Seite:OARottweil0355.jpg

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Wir haben es hier ohne Zweifel mit einem friedlichen Begräbnißplatz zu thun, der schon in die früheste christliche Zeit hereinragt; dafür spricht hauptsächlich die zweimal vorkommende Kreuzform und die vielen nicht mehr aus reiner Bronce, sondern aus messingartigem Metall gefertigten Gegenstände. Im Ort stand eine Klause (s. u.); ein Frauengarten und ein Lustgarten kommen zunächst am Orte vor. 1

Der Ort, welcher erstmals im Jahre 1307 genannt wird und über dessen Geschichte wenig bekannt ist, gehörte in alter Zeit zum Kloster St. Georgen, welches seit dem J. 1444 (zum Theil wenigstens) unter württembergischer Vogtei stand. Merkwürdig ist derselbe wie das benachbarte Hausen, d. h. die ebenfalls früher St. Georgische Hälfte Hausens, dadurch, daß beide zu den wenigen altwürttembergischen Orten gehören, die katholisch geblieben sind. Als in Folge der von Herz. Ulrich von Württemberg auch in St. Georgen angestrebten Reformation der unbeugsame Abt Johannes unter österreichischem Schutze sich in Villingen bestmöglich einrichtete und die Gefälle aus nicht württembergischen Orten fortbezog, gelang es ihm, auch diese beiden Orte, welche in Rottweiler hoher Obrigkeit lagen (vrgl. oben S. 306), zu behalten und sich hier huldigen zu lassen. Zum Danke für das von der Stadt bewiesene und durch Gutthaten bekräftigte Mitleiden übergaben nun der Abt Johannes, Prior und Konvent des Klosters den 27. Juni 1538 der Stadt auf den Todesfall des Abtes diese Orte, d. h. Bühlingen ganz, die Hälfte von Hausen und das Fischwasser in der Eschach zwischen Rothenstein und Hausen – unbeschadet der hinsichtlich der beiden letzteren Gegenstände bestehenden lupfenschen Lehensherrlichkeit – mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gebot, Verbot, Steuern, Höfen, Zinsen, Gülten u. s. w. Dafür versprach die Stadt dem Abt und Konvent freien sicheren Ein- und Auswandel, so oft dies Noth thue, in Kriegs-, Sterbens- und anderen gefährlichen Läufen, Schutz und Schirm wie ihren anderen Bürgern, 27 fl. Zins, 15 Mltr. Veesen und Haber jährlich auf Martini in den Jerger Hof zu liefern, vorausgesetzt, daß das Kloster dem alten Glauben anhänglich bleibe. Denn wenn dies nicht mehr der Fall sei, – möge der Abfall freiwillig oder gezwungen geschehen sein, was ihn auch begründet haben möge (den Fall eines General- oder Nationalconcils ausgenommen), – dann mögen die Zinsen und der Jerger Hof der Stadt zu freiem Eigenthum heimfallen. Als Abt Johannes den 8. Apr. 1566 gestorben, fand am 19. d. M. die feierliche Übergabe der in den österreichischen Schirm aufgenommenen Flecken an Rottweil statt und den 22. d. M. belehnte Graf Eitelfriedrich von Lupfen die Stadt

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0355.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)