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zimmerischen Chronik wurde; auch in der Dichtkunst versuchte er sich. Gegen 20 Jahre lang war er Hofrichter zu Rottweil, später, von 1529 an, längere Zeit Assessor und dann auch Rath beim Reichskammergericht in Speier, von den Kaisern Karl V. und Ferdinand I. hochgeschätzt. Eine besondere Vorliebe hatte er für das Schloß Herrenzimmern, wo er viel verweilte und in der sog. „Wunderkammer“ eine schöne Sammlung geschichtlicher Antiquitäten und merkwürdiger Naturalien anlegte, auch eine werthvolle Handschriftensammlung begründete.[1] In den Jahren 1514–1527 war er Besitzer der Herrschaft Oberndorf (s. ob.); den Kirchensatz, den großen Zehenten und andere Rechte zu Dunningen verkaufte er im J. 1523 an die Rottweiler Bruderschaft um 500 fl.[2]

Den 15. Mai 1526 schlossen die beiden älteren Brüder vor dem Rottweiler Hofgerichte einen Vertrag, wonach derjenige von ihnen, welcher ohne männliche Leibeserben versterbe, dem anderen seine Güter vermachen solle. Den 24. Mai 1538 wurden alle drei für sich und ihre Erben, namentlich in Anbetracht der guten Dienste, welche Wilhelm Wernher beim Hofgericht und beim Reichskammergericht geleistet, von Kaiser Karl V. in den Grafenstand erhoben und ihre Herrschaften zu einer Grafschaft gemacht.

Von den 3 Gebrüdern hinterließ nur Gr. Johann Wernher rechtmäßige männliche Leibeserben.[3] Von diesen traten der älteste, Johann Christoph, und der jüngste, Gottfried Christoph, in geistlichen Stand, erhielten auch – abgesehen von manchen anderen Pfründen – jener die Domdekans-, dieser eine Domkapitularpfründe zu Straßburg, und verzichteten im J. 1549 zu Gunsten des mittleren, begabtesten, Froben Christoph († 1566 oder


  1. Den Leichnam des h. Aurelius verschaffte er sich im J. 1557 vom Kl. Hirschau (Mone Quellensamml. 2, 136).
  2. Er verordnete, daß sein Herz unter dem Altarboden in der Schloßkapelle zu Herrenzimmern so begraben werden solle, daß der Messe lesende Priester bei der Feier auf demselben stünde. Es geschah dies auch; als aber im J. 1645 die Schloßkaplanei nach Epfendorf verlegt wurde, kam dieses Herz mit bischöflicher Genehmigung an das Rottweiler Kapuzinerkloster, und als das letztere in Privatbesitz überging wurde es an das fürstenbergische Hauptarchiv zu Donaueschingen verkauft (Ruckgaber, Zimmern 225).
  3. Uneheliche Descendenz war ziemlich viele vorhanden, zu ihr gehörten wohl die öfters in den Rottweiler Rathsprotokollen genannten „Herren von Zimmern“, von denen einer, Hans Georg, im J. 1638 Hofgerichtsassessor wurde, treffliche juristische Kenntnisse besaß und unter dem Titel Manuale-Caesareo-Dicasteriale u. s. w. juridische Erörterungen über die Rottw. Hofgerichtsordnung veröffentlichte.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 448. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0448.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)