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zwischen Stetten und Lackendorf gelegen, mit Gericht, Zwängen und Bännen, Holz, Feld und aller Zugehörung, samt dem Viehtrieb gen Lackendorf mit 600 Schafen von Galli bis Philippi und Jakobi, den Wäldern und Hölzern jenseits der Eschach, mit Namen die Harzwälder, desgl. einem Wald, der Feckenhäuser Thann oder Schappelsthann genannt,“ jedoch mit Ausschluß derjenigen Rechte, welche nunmehr als Ausflüsse der Staatshoheit der Krone zuständig oder nach der Staatsorganisation mit dem Besitze des Vasallen nicht mehr vereinbar sind, und in Gemäßheit der Deklaration vom 8. Dec. 1821 über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels. Durch Entschließung vom 29. Juni 1872 wurde die Allodifikation des Lehens (gegen Entrichtung einer Entschädigungssumme von 113 fl.) gestattet.

Die ifflingerische Familie hatte übrigens auch noch 2 weitere speciell benannte Höfe allhier, den Schwaickhof und Peter Schnetzers Hof, von Württemberg zu erblichen Mannlehen, über welche namentlich zu Herzog Christophs Zeit längere, im J. 1563 durch einen Vergleich erledigte Verhandlungen geführt wurden.

Der Ort lag in Rottweiler freier Pürsch und hoher Obrigkeit, steuerte aber zum Ritterkanton Neckar-Schwarzwald. Gemäß dem Vergleiche zwischen Herzog Karl von Württemberg und diesem vom 18. Sept. 1754 sollten die collectae cum juribus quartirii armorum lustrationis et sequelae allhier auch nach dem Consolidationsfalle dem genannten Kantone verbleiben, was auch in dem zwischen denselben Partieen am 30. Okt. 1769 abgeschlossenen Vergleiche bestätigt wurde.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts hatte Ulrich an der Waldstraß hiesigen Zehenten als württembergisches Lehen inne, nach seinem Tode belehnte in den 60er Jahren dieses Jahrhunderts Gr. Eberhard der Greiner damit den Heinrich Boller von Rottweil, in dessen Familie das Lehen zunächst verblieb. Allein im Jahre 1458 verkaufte Hans Boller, Bürger zu Villingen, seine hiesigen Lehenszehenten, nemlich den Zehenten aus dem Mayerhof zu L., den Zehenten aus des Betziswillers Gut zu L., den Zehenten aus dem Müllyhof und des Hagens Gut mit allen Zugehörungen an die Kirchen U. L. Frauen zu Mariazell und St. Erhardts zu Hugwald (OA. Oberndorf) und den 6. Dec. d. J. wurden die neuen Lehensinhaber von Graf Ulrich mit diesem Zehenten belehnt. Im J. 1469 erwarben beide Kirchen weiter durch Kauf von Dietrich Bletz von Rothenstein zu Rottweil mit Genehmigung des Lehensherrn Jakobs von Falkenstein den Korn- und Heuzehenten aus dem (Kleinfels-) Klingelsgütlein allda, hinsichtlich dessen das Lehensobereigenthum aber bald an Württemberg kam, denn den 30. Okt. 1472 belehnte sie Graf Eberhard damit. Den 23. Sept. 1732 wurden übrigens die genannten beiden Kirchen und den 19. Sept. 1793 die erstgenannte Kirche, in welcher die zweite aufgegangen, von

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 473. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0473.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)